Sitzung: 22.10.2019 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1
Vorlage: 610/580/2019
Beschlussvorschlag:
1. Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet
in den Gemarkungen Nußdorf und Landau wird der Bebauungsplan „ND8, Kreisel
Landau-Nord, Teil B" aufgestellt. Gemarkung Landau: 3352/5, 3352/6,
3865/45
Gemarkung Nußdorf: 5076/22, 5111/4, 5111/5,
5111/6, 5111/7, 6159/024, 6159/026, 6159/028, 6159/034, 6159/044, 6713/5,
6807/2, 6808, 6808/2, 6808/4, 6808/5
Gemarkung Landau teilweise: 3359/4,
3865/63
Gemarkung Nußdorf teilweise: 5074/7,
5076/22, 5076/23, 5111/4, 5111/5, 5111/6, 5111/7, 5113/3, 6159/24, 6159/26,
6159/28, 6159/33, 6159/44, 6159/45, 6622/12, 6698/1, 6713/4, 6713/5, 6715/5,
6716/5, 6717/5, 6718/5, 6719/5, 6721/5, 6723/4, 6725/4, 6726/4, 6727/10,
6727/8, 6806/10, 6806/12, 6806/14, 6807, 6807/2
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2
Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf
der Grundlage der Planungsziele, der Abgrenzung des Geltungsbereichs und der
Straßenausbauplanung, vorzunehmen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom auf die verwiesen wird.
Ratsmitglied Dr. Migl drückte ihre grundsätzlichen Bedenken gegen diese verkehrserleichternden Maßnahmen aus. Ziel sei es den Verkehr zu reduzieren und nicht weiter zu stärken.
Der Hauptausschuss beschloss mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme nachfolgenden Beschlussvorschlag.