Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

1.       Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet in den Gemarkungen Nußdorf und Landau wird der Bebauungsplan „ND8, Kreisel Landau-Nord, Teil B" aufgestellt. Gemarkung Landau: 3352/5, 3352/6, 3865/45

Gemarkung Nußdorf: 5076/22, 5111/4, 5111/5, 5111/6, 5111/7, 6159/024, 6159/026, 6159/028, 6159/034, 6159/044, 6713/5, 6807/2, 6808, 6808/2, 6808/4, 6808/5

Gemarkung Landau teilweise: 3359/4, 3865/63

Gemarkung Nußdorf teilweise: 5074/7, 5076/22, 5076/23, 5111/4, 5111/5, 5111/6, 5111/7, 5113/3, 6159/24, 6159/26, 6159/28, 6159/33, 6159/44, 6159/45, 6622/12, 6698/1, 6713/4, 6713/5, 6715/5, 6716/5, 6717/5, 6718/5, 6719/5, 6721/5, 6723/4, 6725/4, 6726/4, 6727/10, 6727/8, 6806/10, 6806/12, 6806/14, 6807, 6807/2

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Planungsziele, der Abgrenzung des Geltungsbereichs und der Straßenausbauplanung, vorzunehmen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom auf die verwiesen wird.

 

Ratsmitglied Dr. Migl drückte ihre grundsätzlichen Bedenken gegen diese verkehrserleichternden Maßnahmen aus. Ziel sei es den Verkehr zu reduzieren und nicht weiter zu stärken.


Der Hauptausschuss beschloss mehrheitlich mit 15 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme nachfolgenden Beschlussvorschlag.