Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans
B 2 – Neuaufstellung, 1. Teiländerung“ für den Bereich Ostbahnstraße/ Maximilianstraße/ Linienstraße" vom Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse (März 2020) niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Die Aufstellung des Bebauungsplanes „B 2 – Neuaufstellung, 1. Teiländerung“ erfolgt nicht weiter als Vorhabenbezogener Bebauungsplan, sondern fortan als Angebotsbebauungsplan mit flankierendem städtebaulichem Vertrag.

 

3.       Der Entwurf des Bebauungsplans „B 2 – Neuaufstellung, 1. Teiländerung“ für den Bereich Ostbahnstraße/ Maximilianstraße/ Linienstraße wird in der Fassung vom März 2020 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt
(Anlagen 1-3).

 

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „B 2 – Neuaufstellung, 1. Teiländerung“ für den Bereich Ostbahnstraße/ Maximilianstraße/ Linienstraße in der Fassung vom April 2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 28. Mai 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 40 Ja- und 1 Nein-Stimme: