Sitzung: 23.06.2020 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/621/2020
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur
Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans
„B 2 – Neuaufstellung, 1. Teiländerung“ für den
Bereich Ostbahnstraße/ Maximilianstraße/ Linienstraße" vom Januar
2020 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse (März 2020)
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „B 2 – Neuaufstellung, 1. Teiländerung“ erfolgt
nicht weiter als Vorhabenbezogener Bebauungsplan, sondern fortan als
Angebotsbebauungsplan mit flankierendem städtebaulichem Vertrag.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans „B 2 – Neuaufstellung, 1. Teiländerung“ für den Bereich
Ostbahnstraße/ Maximilianstraße/ Linienstraße wird in der Fassung vom
März 2020 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt
(Anlagen 1-3).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf
des Bebauungsplans „B 2 – Neuaufstellung, 1.
Teiländerung“ für den Bereich Ostbahnstraße/ Maximilianstraße/ Linienstraße
in der Fassung vom April 2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 28. Mai 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 40 Ja- und 1 Nein-Stimme: