Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschläge:

 

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans
B 2 – Neuaufstellung, 1. Teiländerung“ für den Bereich Ostbahnstraße/ Maximilianstraße/ Linienstraße" vom Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse (März 2020) niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Die Aufstellung des Bebauungsplanes „B 2 – Neuaufstellung, 1. Teiländerung“ erfolgt nicht weiter als Vorhabenbezogener Bebauungsplan, sondern fortan als Angebotsbebauungsplan mit flankierendem städtebaulichem Vertrag.

 

3.              Der Entwurf des Bebauungsplans „B 2 – Neuaufstellung, 1. Teiländerung“ für den Bereich Ostbahnstraße/ Maximilianstraße/ Linienstraße wird in der Fassung vom März 2020 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt
(Anlagen 1-3).

 

4.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „B 2 – Neuaufstellung, 1. Teiländerung“ für den Bereich Ostbahnstraße/ Maximilianstraße/ Linienstraße in der Fassung vom April 2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 

 


Der Vorsitzende, rief im Anschluss die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 28.05.2020 auf und ließ abstimmen.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Stadtrat bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, den folgenden Beschlussvorschlägen mehrheitlich zuzustimmen.