Sitzung: 16.06.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 610/621/2020
Beschlussvorschläge:
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des
Bebauungsplans
„B 2 – Neuaufstellung, 1. Teiländerung“ für den
Bereich Ostbahnstraße/ Maximilianstraße/ Linienstraße" vom Januar
2020 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse (März 2020)
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „B 2 – Neuaufstellung, 1. Teiländerung“ erfolgt nicht weiter als Vorhabenbezogener Bebauungsplan, sondern fortan als Angebotsbebauungsplan mit flankierendem städtebaulichem Vertrag.
3.
Der Entwurf des Bebauungsplans „B 2 – Neuaufstellung, 1. Teiländerung“ für den Bereich
Ostbahnstraße/ Maximilianstraße/ Linienstraße wird in der Fassung vom
März 2020 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt
(Anlagen 1-3).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „B 2 – Neuaufstellung, 1. Teiländerung“ für den Bereich Ostbahnstraße/ Maximilianstraße/ Linienstraße in der Fassung vom April 2019 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Vorsitzende, rief im Anschluss die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 28.05.2020 auf und ließ abstimmen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Stadtrat bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, den folgenden Beschlussvorschlägen mehrheitlich zuzustimmen.