Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.   Der Aufstellungsbeschluss vom 24. April 2020 zum Bebauungsplan „G1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ wird hinsichtlich der Ziele der Planung und des Geltungsbereiches angepasst.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „G1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ erneut ortsüblich bekannt zu machen, darin die Öffentlichkeit über die veränderten Inhalte zu informieren sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, das Einzelhandelskonzept für den Bereich Nahversorgung auf die aktuellen Entwicklungen anzupassen und dem Rat als fortgeschriebenes städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zum Beschluss vorzulegen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom28. August 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: