Sitzung: 05.10.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/630/2020
1. Der Aufstellungsbeschluss vom 24. April
2020 zum Bebauungsplan „G1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer
Straße und Wollmesheimer Höhe“ wird hinsichtlich der Ziele der Planung und des
Geltungsbereiches angepasst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „G1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und
Wollmesheimer Höhe“ erneut ortsüblich bekannt zu machen, darin die
Öffentlichkeit über die veränderten Inhalte zu informieren sowie die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einzelhandelskonzept für den Bereich Nahversorgung auf die aktuellen Entwicklungen anzupassen und dem Rat als fortgeschriebenes städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zum Beschluss vorzulegen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom28. August 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: