Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Sitzungsvorlage ist jedem zugegangen, auch waren schon die Entwürfe in der Rheinpfalz zu sehen. Herr Kost befand die Entwürfe als optisch gut.

 

Es gab keine Wortmeldungen und der OBR stimmte einstimmig für den Beschlußvorschlag.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Aufstellungsbeschluss vom 24. April 2020 zum Bebauungsplan „G1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ wird hinsichtlich der Ziele der Planung und des Geltungsbereiches angepasst.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „G1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ erneut ortsüblich bekannt zu machen, darin die Öffentlichkeit über die veränderten Inhalte zu informieren sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, das Einzelhandelskonzept für den Bereich Nahversorgung auf die aktuellen Entwicklungen anzupassen und dem Rat als fortgeschriebenes städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zum Beschluss vorzulegen.