Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Aufstellungsbeschluss vom 24. April 2020 zum Bebauungsplan „G1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ wird hinsichtlich der Ziele der Planung und des Geltungsbereiches angepasst.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „G1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ erneut ortsüblich bekannt zu machen, darin die Öffentlichkeit über die veränderten Inhalte zu informieren sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Einzelhandelskonzept für den Bereich Nahversorgung auf die aktuellen Entwicklungen anzupassen und dem Rat als fortgeschriebenes städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zum Beschluss vorzulegen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 28. August 2020.  Die Stadt habe ihr Mitsprachrecht frühzeitig geltend gemacht. Der Investor habe in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein entsprechendes Konzept für die Gestaltung erarbeitet. Die Entwicklung der Bäckerei wäre bedauerlich. Jedoch wäre in Hinblick auf die Entstehung des nahegelegenen Stadtquartiers derzeit ein guter Zeitpunkt zur Neuordnung des Gebietes.  


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig den nachfolgenden