Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom Mai 2020 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom September 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan „B2 – Neuaufstellung, 1. Teiländerung“ für den Bereich Ostbahnstraße/ Maximilianstraße/ Linienstraße (Kaufhofareal) wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung vom September 2020 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 18. September 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Kleemann hielt die Änderungen für sinnvoll. Trotzdem stimme man mit Nein, da man grundsätzlich gegen dieses Projekt sei.

 

Ratsmitglied Löffel begrüßte es, dass der Investor nicht von seinem überzeugenden Konzept abgewichen sei. Die Änderungen seien nachvollziehbar. Man bekomme dadurch zwei Ebenen Tiefgaragenstellplätze. Auch die 90 cm mehr Höhe beim Turm seien unschädlich.     


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 40 Ja- und 2 Nein-Stimmen: