Beschluss: mehrheitlich beschlossen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Ortsbeirat stimmt dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zu, jedoch muss er dem Ergebnis der Beteiligung der Ortsbeiräte (Anlage 5) insofern widersprechen, als dass die Grünlandfläche im Bereich des Boschweges Teil der Baulandstrategie 2030 ist (siehe entsprechende Sitzungsprotokolle) und eine ungerechte Beteiligung des Ortsteils Nußdorf gegenüber den sieben anderen Stadtdörfern darstellen würde. Daher beantragt der Ortsbeirat Nußdorf die Grünlandfläche im Bereich des Boschweges umzuwidmen.

Ergänzend ist zu bemerken, dass die Verkaufsbereitschaft der dortigen Grundstückseigentümer bereits abgefragt wurde und diese über 95 % beträgt.

 

Beschlussvorschlag:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans vom Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 30. Oktober 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans 2030 vom Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 30. Oktober 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 wird in der Fassung vom Oktober 2020 zur erneuten Offenlage beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt (Anlagen 1, 2 und 2.1)

 

4.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Oktober 2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt.

 

Ihm ist aufgefallen, dass dem Antrag des Ortsbeirates die Fläche Weidwiesenweg und Boschweg als Arrondierungsfläche aufzunehmen und als Wohnbaufläche darzustellen, nicht entsprochen wurde.

 

Diese Fläche im Bereich des Boschweges (Boschweg und Weidwiesenweg) ist in die Wohnbauplanung 2030 eingeflossen gewesen. Die Nicht-Berücksichtigung dieser Fläche als Wohnbaufläche stellt eine ungleiche Verteilung von Wohnbauflächen in den Ortsteilen dar. Der Ortsbeirat hatte sich dazu entschlossen, kein Baugebiet mit 60 Wohneinheiten (WE) umzusetzen, um eine bessere Integration der Neubürger zu erreichen. Stattdessen war sein Ziel 30 WE in der Arrondierungsfläche Boschweg und 30 WE im Neubaugebiet westlich des Friedhofes umzusetzen. Nun ist nur das Neubaugebiet westlich des Friedhofes im Flächennutzungsplan (FNP) entsprechend dargestellt, was eine Verschlechterung für Nußdorf darstellt! Der Vorsitzende möchte daher beantragen, dass die Fläche im Bereich des Boschweges im FNP ebenfalls als Wohnbaufläche kenntlich gemacht wird und so wieder eine Gleichbehandlung erzielen.

 

Es folgte ein umfangreicher Informations- und Meinungsaustausch,
in dem u. a. zur Sprache kam, dass die 500 WE für alle Ortsteile zurückliegend als ein Maßstab aber nicht als festgeschriebene Größe anzusehen war. Im Verlauf der letzten Jahre zeigte sich, dass die Prognose zum Wohnbedarf zu niedrig angesetzt wurde. Es sei von einem höheren Bedarf auszugehen, zumal das Baulandentwicklungsgebiet im Südwesten der Stadt (Gemarkung Arzheim, Landau, Wollmesheim) nun wesentlich kleiner realisiert wird. Dem Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ kam man durch den Verkauf einiger Grundstücke im ND5 näher. Doch ohne Verkaufsbereitschaft der Eigentümer ist es nicht gänzlich zu erreichen. Das hohe Leerstandniveau ist nicht mehr vorhanden.

 

Durch die Berücksichtigung der Arrondierungsfläche Boschweg könnte man auch dem Grundsatz Arrondierungsfläche vor Neubaugebieten Rechnung tragen.

 

Auch käme man mit der Entwicklung der Arrondierungsfläche im Bereich des Boschweges den Bedürfnissen der Winzerschaft nach, da hier keine Weinberge betroffen sind.

 

Bezüglich eines Teils der Fläche des potentiellen Neubaugebietes westlich des Friedhofes wurde die Universität Stuttgart beauftragt, für das „Wohnen im Alter“ eine Planung zu erstellen. Dieses Projekt sollte weiterverfolgt werden. Ggf. auch im Gebiet der Arrondierungsfläche. Eine passende Fläche im Ort sei aufgrund des Gesamtkonzeptes vmtl. nicht zu finden. Für dieses Projekt wurde mit 13 bis 15 WE gerechnet.

 

Gemäß dem Vorsitzenden sei die Ablehnung der Arrondierungsfläche wohl auf eine falsche Datenlage bzw. Interpretation zurückzuführen. In der Sitzungsvorlage wird von 60 WE im Neubaugebiet und 30 WE im Arrondierungsgebiet gesprochen. Das ist falsch! Es handelt sich insgesamt um 60 WE.

Aufgrund dieser Gegebenheit sollte die Bewertung des Sachverhaltes und unserer Eingabe neu erfolgen und die Entscheidung, die Arrondierungsfläche nicht in den FNP als Wohnbauland aufzunehmen, korrigiert werden.  


Die Abstimmung erfolgte mit 13 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mehrheitlich.