Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschlussvorschlag:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans vom Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 30. Oktober 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.             Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans 2030 vom Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 30. Oktober 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.             Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 wird in der Fassung vom Oktober 2020 zur erneuten Offenlage beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt (Anlagen 1, 2 und 2.1)

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Oktober 2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 


Der stellvertretende Ortsvorsteher, Herr Ralph Poh, gab die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 23.11.2020 bekannt.

 

Es gab eine eingehende Diskussion.

 

Herr Starck kritisierte, dass bei der Vorplanung zum Flächennutzungsplan weder Ortsvorsteher noch Vertreter der Bauern- und Winzerschaft hinzugezogen wurden. Jeder Stadtteil habe seine eigenen Strukturen und Schwerpunkte, die bei der Umweltplanung mit einfließen sollten. Deshalb gab es in fast allen Stadtteilen umfangreiche Diskussionen.

 

Er führte aus, dass Mörlheim von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft umgeben sei. Dies habe zur Folge, dass hier nicht mehr gebaut werden dürfe. Eigentümer wurden hierüber nicht informiert, obwohl ihr Eigentum von Wertverlust und Einschränkung der Nutzbarkeit betroffen sei, so seine weiteren Ausführungen.

 

Er beanstandete weiterhin die Größe des Biotopverbundes - 20 Hektar Ackerflächen sollen umgewandelt werden. Dies entspräche in etwa der flächenmäßigen Ausweitung von Mörlheim.

 

Maßnahmen für Problemzonen wären im Flächennutzungsplan aufzunehmen. Er führte aus, dass es beispielsweise im südlichen Teil der Mörlheimer Gemarkung (Lehmhohl) eine Hanglage von 10 % gibt. Hier gab es 2017 Hochwasser bis zur K1. Ein Baumstreifen wäre hier Natur- und Hochwasserschutz zugleich.

 

Des Weiteren regte er an, einen Baumstreifen östlich der Autobahn auf der Länge von einem Kilometer anzulegen als Natur- und Lärmschutzmaßnahme.

 

Herr Poh bemerkte, dass der neu angelegte Spielplatz neben dem katholischen Pfarrhaus (Mörlheimer Hauptstraße 76) auf dem entsprechenden Themenplan nicht eingezeichnet ist.

 

Anmerkung des Ortsvorstehers, der bei der Sitzung nicht anwesend war:

„Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die landwirtschaftlichen Flächen östlich der Autobahn A 65 bestehen bleiben und nicht für bauliche Zwecke genutzt werden. Diese Anmerkung bitten wir bei künftigen Aktivitäten zu berücksichtigen.“

 


Das Gremium beschloss einstimmig bei 8 Zustimmungen die Sitzungsvorlage.