1. die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2019 sowie

 

  1. die Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019.

 

 


Oberbürgermeister Hirsch, Bürgermeister Dr. Ingenthron, Beigeordneter Hartmann, Beigeordneter Grassmann sowie das Ratsmitglied Klemm waren gemäß § 22 GemO befangen und nahmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Den Vorsitz übernahm das älteste Ratsmitglied, Frau Margit Frey.

 

Die Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage des Rechnungsprüfungsamtes vom 2. November 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Bakhtari erläuterte als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses die Vorlage. Von den Zahlen des Abschlusses für das Jahr 2019 könne man in Corona-Zeiten nur träumen. Dies sei der großzügigen Planung der Fachämter und der überdurchschnittlich hohen Gewerbesteuer geschuldet. Der Rechnungsprüfungsausschuss bemängele, dass der Haushaltsgrundsatz der sorgfältigen Schätzung der Einnahmen und Ausgaben wiederholt nicht beachtet worden sei. Es werde dringend empfohlen, den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom Oktober 2020 zu beachten und umzusetzen. Insgesamt aber werde die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Stadtvorstandes empfohlen.    


Der Stadtrat beschloss einstimmig: