Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 5, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans vom Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 30. Oktober 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans 2030 vom Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 30. Oktober 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.       Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 wird in der Fassung vom Oktober 2020 zur erneuten Offenlage beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt (Anlagen 1, 2 und 2.1)

 

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Oktober 2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 23. November 2020, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Man habe hier viele Daten und Fakten zusammengetragen. Perspektivflächen könne man aber nicht in der zeichnerischen Darstellung abbilden, daher habe man diese in textlichen Hinweisen aufgenommen.

 

Ratsmitglied Freiermuth begrüßte grundsätzlich den Flächennutzungsplan 2030. Es gebe aber drei Gründe, warum die FWG-Stadtratsfraktion die Vorlage dennoch ablehne. Mörzheim mache sich beispielsweise seit Jahren Gedanken über Perspektivflächen, auch wenn man wisse, dass man keinen Rechtsanspruch habe. Es sei sehr ärgerlich, dass die Bemühungen des Ortsbeirates nicht honoriert würden. Man wende sich ebenso gegen die Möglichkeit, auf dem Alten Messplatz ein Gebäude auf Stelzen zu errichten. Er halte es für einen gravierenden Fehler auf diesem zentralen Platz so ein Gebäude zu errichten.

 

Ratsmitglied Follmann wies darauf hin, dass der Bauern- und Winzerverband Kritik an dem Flächennutzungsplan geübt habe. Man habe eine große Verantwortung für den größten Wirtschaftsfaktor unserer Stadt nach der Universität. Als größte weinbautreibende Gemeinde müsse man darauf achten, nicht zu viel wertvolle Weinbergs- und Landwirtschaftsflächen zu verbauen. Weiter gehe es darum, nachhaltige kommunale Bodenpolitik zu betreiben. Sie habe den Eindruck, dass es hier einen regelrechten Aha-Effekt beim Umweltamt gebe. Mehr einfallen lassen müsse man sich beim Thema Leerstand und bei der Schließung von Lücken, damit man nicht immer in den Außenbereich müsse. Die GRÜNE-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Löffel stellte fest, dass der zu verabschiedende Flächennutzungsplan die Bauleitplanung für die nächsten 10, 15 Jahre sei. Man merke aber, dass man mit dem Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung an Grenzen stoße. Dennoch gehe man verantwortungsvoll mit den Flächen um. Künftig werde man auch eine höhere Verdichtung haben. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage mit bestem Gewissen zu.

 

Ratsmitglied Kleemann unterstrich, dass der Landesbetrieb Mobilität noch keine Zustimmung zum Straßennetz im Gewerbegebiet D12 gegeben habe. Man finde dies angesichts der ohnehin schon angespannten Verkehrssituation in Landau als schlecht geplant. Die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion lehne das Gewerbegebiet generell ab. Hie teile man die Bedenken der Umweltverbände zur Bodenversiegelung und zum Flächenverbrauch. Die Kritik gelte auch für das neue Wohngebiet im Südwesten der Stadt. Aus alledem lehne die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion die Vorlage ab.          


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 31 Ja-, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen: