Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans vom Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 30. Oktober 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans 2030 vom Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 30. Oktober 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.         Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 wird in der Fassung vom Oktober 2020 zur erneuten Offenlage beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt (Anlagen 1, 2 und 2.1)

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Oktober 2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende führte auf, dass der erste Entwurf des Flächennutzungsplans bereits schon mal Thema im Ortsbeirat war und den meisten Mitgliedern bekannt sein dürfte. Er fragte nach ob hierzu noch Fragen oder Anregungen bestehen.

 

Frau Baum-Baur fragte daraufhin, ob es denn hierzu Anfragen von Godramsteiner Bürgern gab.

 

Der Vorsitzende gab an, dass nur wenige Äußerungen von Godramsteinern vorliegen. Es gab eine allgemeine große Diskussion wegen den Biotop – Verbundsflächen. Diese sind nach Aussage der Stadt aber ein bisschen zu vernachlässigen. Bedeutet, wer einen Aussiedlerhof machen möchte könnte dies unter Auflagen auch in diesen Flächen vornehmen.

 

Herr Schneider gab an, dass es sich hierbei um ein großes komplexes Thema handelt, welches sehr umfangreich ist. Er tut sich etwas schwer als Nicht-Fachmann. Er würde gerne anregen, dass das zuständige Amt anhand von einem großen Plan in einer Ortsbeiratssitzung erörtert was das alles in Godramstein betrifft. Wie z.B. die Problematik des Straßenverkehrs in Godramstein. Eine fachliche Unterstützung vor der Abstimmung wäre wünschenswert.

 

Herr Nohr stimmte zu, dass hier niemand das Thema so studieren kann um alles Einzelne zu verstehen. Er hat allerdings Vertrauen zu der Fachabteilung und versteht nicht, warum hier noch jemand von der Verwaltung vorsprechen sollte.

 

Aber zum Vergleich wurde eben im vorherigen Tagesordnungspunkt beschlossen, dass die Verwaltungskosten nicht steigen sollen. Und dann würde man jetzt aber in diesem Fall der Verwaltung Mehraufwand auferlegen. Er schätzt, dass selbst nach einer 40-seitigen Power-Point-Präsentation in einer Ortsbeiratssitzung der Ortsbeirat nicht viel schlauer wäre, da dieses Thema einfach zu umfangreich ist.

 

Der Vorsitzende gab an, dass die Zuteilung im Flächenplan nur ein bisschen verschoben wurde, es kamen bisher keine Einwände von Godramsteiner Bürgern. Der Plan wird öffentlich ausliegen. Es könnte immer noch Einspruch dagegen erhoben werden.

Hier geht es erst mal nur über die Abstimmung der Aufteilung. Auch ist die Sitzungsvorlage eigentlich nur zur Kenntnisnahme über die abgestimmt werden müsste.

Der Flächennutzungsplan wurde vom Fachamt erarbeitet und auch er vertraut diesem.

 

Herr Schneider stellte klar, dass seine Bitte kein Misstrauen dem Fachamt gegenüber sein sollte. Es drehte sich nur um das Verständnis des Planes. Nach seiner Kenntnis haben zwei Stadtteile die Vorstellung des Plans vom Fachamt genutzt.

 

Der Vorsitzende gab an, dass es in der Stadt Landau oder in anderen Stadtteilen, wie Mörzheim, auch große Änderungen gab. In Godramstein gab es aber keine großen Änderungen, lediglich im Neubaugebiet und im Gewerbegebiet.

 

Es wurde darüber abgestimmt ob das Fachamt vor Beschluss des Ortsbeirates in einer Sitzung vorstellig werden soll. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass dann eine zusätzliche Sitzung vor dem 12.01.2021 einberufen werden müsste.

Mit 2 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wurde mehrheitlich gegen eine Einladung der Fachabteilung gestimmt.


Somit wurde abschließend mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung für den Beschlussvorschlag zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2030 gestimmt.