Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans vom Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 30. Oktober 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans 2030 vom Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 30. Oktober 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.       Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 wird in der Fassung vom Oktober 2020 zur erneuten Offenlage beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt (Anlagen 1, 2 und 2.1)

 

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Oktober 2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 23. November 2020, auf die hingewiesen wird. Eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolge in der Regel alle 10 bis 15 Jahre. Es sei dies ein umfassendes Zahlen- und Datenwerk, in das in der Vorbereitung viele Fachgutachten aus den verschiedensten Bereichen eingeflossen seien.           Jetzt gehe es darum, den vorliegenden Entwurf in die Offenlage zu bekommen.

 

Ratsmitglied Demmerle begrüßte, dass die Kleingartenanlage Horstwiesen an die bestehenden Strukturen angebunden werden sollen. Dies sei der SPD-Stadtratsfraktion wichtig.

 

Der Vorsitzende verwies auf den ursprünglichen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zur Ausweisung von weiteren Kleingartenanlagen. Er habe der Fraktion hierzu eine erläuternde Information zukommen lassen, das man es versuche gemeinsam mit dem Verein zu klären.     


Der Hauptausschuss beschloss mehrheitlich mit 14 Ja- und 2 Nein-Stimmen nachfolgenden