Sitzung: 12.01.2021 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/639/2020
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des
Flächennutzungsplans vom Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse
vom 30. Oktober 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen
zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans 2030 vom Januar 2020 entsprechend
den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 30. Oktober 2020 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
3. Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2030
wird in der Fassung vom Oktober 2020 zur erneuten Offenlage beschlossen. Die
Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden
gebilligt (Anlagen 1, 2 und 2.1)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf
des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Oktober 2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB
erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 23. November 2020, auf die hingewiesen wird. Eine
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolge in der Regel alle 10 bis 15
Jahre. Es sei dies ein umfassendes Zahlen- und Datenwerk, in das in der Vorbereitung
viele Fachgutachten aus den verschiedensten Bereichen eingeflossen seien. Jetzt gehe es darum, den vorliegenden
Entwurf in die Offenlage zu bekommen.
Ratsmitglied
Demmerle begrüßte, dass die
Kleingartenanlage Horstwiesen an die bestehenden Strukturen angebunden werden
sollen. Dies sei der SPD-Stadtratsfraktion wichtig.
Der Vorsitzende verwies auf den ursprünglichen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zur Ausweisung von weiteren Kleingartenanlagen. Er habe der Fraktion hierzu eine erläuternde Information zukommen lassen, das man es versuche gemeinsam mit dem Verein zu klären.
Der Hauptausschuss beschloss mehrheitlich mit 14 Ja- und 2 Nein-Stimmen nachfolgenden