Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr OV Kost erläuterte die Markanten Punkte aus der SV.

 

Herr Schmidt Thorsten teilte mit; das die Einwände des OBR eingearbeitet wurden.

Die Brachland Grünfläche wurde auch eingearbeitet das sei ok.

 

Herr Born sagte er wisse von zwei Winzern die Wiederspruch eingelegt hatten.

 

Der Vorsitzende teilte hierzu mit, dass es hier um die Erweiterung der bestehenden Betriebe ginge.

 

Herr Schmidt bestätigte dies und teilte mit er habe zeitnah eine Stellungnahme des Bauamtes durch Herrn Kamplade erhalten.

 

Herr Born teilte mit die Beiden Winzer hätten noch keine Stellungnahme erhalten.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans vom Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 30. Oktober 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans 2030 vom Januar 2020 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 30. Oktober 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 wird in der Fassung vom Oktober 2020 zur erneuten Offenlage beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt (Anlagen 1, 2 und 2.1)

 

4.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Oktober 2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

 

Der OBR Wollmesheim stimmte einstimmig für die SV mit 7 x Ja und 1 x Enthaltung