Beschluss: mehrheitlich beschlossen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Ortsbeirat stimmte dem nachfolgenden Beschlussvorschlag zu, jedoch soll die, in der Sitzungsvorlage benannte Höhe von 11 m auf 9 m geändert werden.

 

Beschlussvorschlag:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans
AH 7, Sport- und Mehrgenerationenpark" vom November 2020 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse (vom Februar 2021) niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Der Entwurf des Bebauungsplans „AH 7, Sport- und Mehrgenerationenpark“ in der Fassung vom Februar 2021 wird zur Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen; die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1 bis 3).

 

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „AH 7, Sport- und Mehrgenerationenpark“ nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 

 


Ortsbeiratsmitglied Perozzi bemängelte, dass im Bebauungsplan keine genauen Vorgaben enthalten sind und sprach die landschaftliche Einbindung der Halle an.

 

Herr Braun, Vorsitzender des IHC Landau, informierte, dass der Kubus durch eine Rankbepflanzung gestaltet wird. Evtl. könnte ein Begrünungsprojekt mit der Schule oder auch mit Ortsbeiratsmitgliedern erfolgen.

 

Ortsbeiratsmitglied Thomas Langner berichtete von den Erfahrungen bzgl. dem Bau des Feuerwehrgebäudeanbaus. Die Baugenehmigung enthält alle Auflagen und Vorgaben, welche zu beachten sind.

 

Herr Denzer, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung erläuterte die landschaftliche Einbindung. 


Die Abstimmung erfolgte mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich.