Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

  1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Flächennutzungsplans vom 27. Januar 2021 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 28. April 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Der Flächennutzungsplan 2030 wird in der Fassung vom 3. Mai 2021 ab abschließend festgestellt (Feststellungsbeschluss).

 

  1. Die Begründung und der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan 2030 der Stadt Landau in der Pfalz gemäß § 6 Baugesetzbuch der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd zur Genehmigung vorzulegen sowie anschließend die Erteilung der Genehmigung örtsüblich bekanntzumachen.

 

 


Es erfolgten keine weiteren Wortmeldungen.


Das Gremium stimmte der Sitzungsvorlage einstimmig zu.