Sitzung: 22.06.2021 Haupt- und Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 610/666/2021
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des
Flächennutzungsplans vom 27. Januar 2021 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse
vom 28. April 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Der Flächennutzungsplan 2030 wird in der Fassung vom 3. Mai
2021 abschließend festgestellt (Feststellungsbeschluss).
3. Die Begründung und der Umweltbericht als
gesonderter Teil der Begründung werden gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Flächennutzungsplan 2030 der Stadt Landau in der Pfalz gemäß § 6 Baugesetzbuch
der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd zur Genehmigung vorzulegen
sowie anschließend die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 3. Mai 2021, auf die hingewiesen wird. In den letzten Monaten
habe man in einem umfassenden Verfahren viele Daten zusammengetragen. Es sei
ein ambitionierter Zeitplan gewesen. Der Plan stehe für eine Stadtentwicklung
im besten Sinne. Man habe das bestmögliche getan, um ökonomische und soziale
Aspekte zusammenzuführen.
Herr Kamplade unterstrich, dass der Flächennutzungsplan
der Masterplan der Stadtentwicklung sei. Nach vier Jahren Bearbeitungszeit und
vielen Beratungsrunden sei man immer noch auf der Höhe der Zeit. Es sei besser
ausgedrückt, ein Masterplan der künftigen Bodennutzung. Beim
Flächennutzungsplan spreche man über einen Planungshorizont für die nächsten 10
bis 15 Jahre. Im Dialog mit den Bürgern, den Fachbehörden und den Gremien sei
ausgelotet worden, welche absehbaren Bedarfe an Grund und Boden bestehen. Im
Dialogprozess sei klar geworden, dass die meisten Menschen auf dem Land oder in
Mittelstädten leben wollen. Daraus ergebe sich für Landau der Leitgedanke,
Landau als Mittelstadt zu bewahren. Dies betreffe, die Wohnentwicklung, aber
auch die gewerbliche und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt.
Ein zentrales Thema
sei die Siedlungsentwicklung gewesen mit den Bereichen Wohnen und Gewerbe- und
Wirtschaftsflächen. Dabei stehe der Grundsatz Innenentwicklung vor
Außenentwicklung über allem. Mit Vollendung der Konversion stoße dieser
Grundsatz aber in absehbarer Zeit an seine Grenzen. Daher müsse man auch an die
Siedlungsränder gehen. Die Landesplanung gebe Schwellenwerte vor, in deren
Rahmen man sich bewegen könne. In Fläche ausgedrückt bedeute dies, dass man gut
30 ha Siedlungsfläche entwickeln wolle. Damit sei der Rahmen bei weitem nicht
zur Gänze ausgeschöpft. Ähnlich flächenintensiv wie der Bereich Wohnen sei auch
der Gewerbebereich. Hier habe man das Entwicklungsgebiet D 12 im Osten der
Stadt. Der tatsächliche Bedarf an aktivierbarer Gewerbeflächenbedarf liege bei
35 ha.
Bei Gleichschritt
von Wohnen und Gewerbe müsse auch die Infrastruktur Schritt halten. Es gehe
dabei um kurze und sichere Wege zu den Kindertagesstätten und
Bildungseinrichtungen in der Stadt, um die Sicherung der Innenstadtfunktionen
mit einer Sicherung der Nahversorgung. Dargestellt in der Raumnutzungskarte
seien auch die Freiräume für Frischluftschneisen, die wichtig für die
Klimaanpassung seien. Ganz wichtig sei eine ausgewogene Stadtentwicklung und
eine Stadt der kurzen Wege. Dies mache Landau ganz wesentlich aus.
Im Zuge der
Stellungnahme zum einheitlichen Regionalplan habe die Stadt die Forderung, den
Siedlungsdichtewert zu erhöhen, um Bodenressourcen zu schonen.
Ratsmitglied
Saßnowski bedauerte, dass
man mit diesem Flächennutzungsplan weitere Bodenversiegelungen plane. Es müsse
Ansporn bleiben, nicht alle Potentiale zu nutzen. Man habe in Landau aber schon
vieles verändert und sei wichtige Schritte gegangen. Einiges habe man
nachverdichtet und Baulücken gefüllt. Schon versiegelte Areale habe man
umgenutzt und einer neuen Bebauung zugeführt. In der Koalition habe man vereinbart,
die Dichte in den Neubaugebieten zu erhöhen, um mehr sozialen Wohnraum zu
schaffen. Sie finde es gut, dass sich die Stadt insgesamt für eine höhere
Dichte bei der Bebauung einsetze. Man wolle sich nicht ausruhen, sondern weiter
vorangehen und neues ausprobieren. Mit diesem Flächennutzungsplan gehe man die
richtigen Schritte, ausruhen aber dürfe man sich nicht.
Ratsmitglied
Lerch betonte, dass der
Flächennutzungsplan ein Rahmenplan sei wohin man die Stadt entwickeln wolle.
Man entwickle Perspektiven. Dabei gelte der Grundsatz Innenentwicklung vor
Außenentwicklung weiterhin, allerdings habe die Innenentwicklung Grenzen. So
seien beispielsweise Leerstände in den Ortsteilen kaum vorhanden. Wenn man mehr
Wohnraum wolle und vor allem auch sozialen Wohnraum, dann brauche man auch ein
Stück weit Außenentwicklung. Anders werde es nicht funktionieren. Natürlich
brauche man einen sinnvollen Umgang mit den Flächen, dies gelte auch für
Gewerbeflächen. Die wirtschaftliche Entwicklung sei aber das Rückgrat unserer
Finanzen. Arbeitsplätze und Mobilität seien von zentraler Bedeutung. Bei
Abwägung aller Ziele und Interessen sei dies ein großes Kompendium, das hier
vorliege. Der CDU sei es wichtig, dass die Ortsbeiräte eingebunden waren. Er
danke der Verwaltung für die jahrelange Arbeit. Mit diesem Beschluss schaffe
man ein Stück Zukunft für Landau und seine Bürgerinnen und Bürger. Die
CDU-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.
Ausschussmitglied
Eisold unterstrich, dass der
vorliegende Flächennutzungsplan eine positive Entwicklung für Landau
ermögliche. Es gehe darum, Landau als Mittelstadt zu bewahren. Darin müssten
sich alle Menschen gleichermaßen wohlfühlen. Sehr positiv sei in den letzten
Jahren auch die Gewerbeentwicklung gewesen. Gewerbeentwicklung bedeute
Arbeitsplätze und das bedeute Zuzug. Viel sei aber nicht immer gut. Die
geplante Erweiterung auf der Wollmesheimer Höhe lehne die SPD-Stadtratsfraktion
ab. Man wolle den bahnverkehr ausbauen, hier müsse man Lösungen finden. Die
Frage der Verdichtung bei der Bauweise müsse man mit Bedacht wählen.
Ratsmitglied
Freiermuth erklärte, dass
die FWG-Stadtratsfraktion dies kritischer sehe. Flächennutzungspläne seien
natürlich gut und langfristige Planungen sinnvoll. Man sehe dies gut am
Gewerbegebiet D12, das ein großer Erfolg sei.
Grundsätzlich finde
man das Zwischenerwerbsmodell sehr positiv, Sinn mache auch das Baugebot.
Kritisch zu hinterfragen sei, was man mache, wenn die Bevölkerungsentwicklung
nach oben gehe. Dann werde man zusätzliche Flächen ausweisen müssen. Was der
FWG nicht gefalle, dass die Einwände der Ortsbeiräte nicht berücksichtigt
worden seien. Die ganzen Bedenken seien einfach zur Seite gewischt worden. Die
FWG-Stadtratsfraktion lehne die Vorlage ab.
Ratsmitglied Dr.
Migl war der Meinung, dass
der Flächennutzungsplan einige positive Aspekte habe. Es sei aber immer noch
ein zu starker Flächenverbrauch. Der Regionalplan, der vorsehe dass Landau noch
mehr Flächen bebauen könne, sei rückständig. Er stehe für einen ungebremsten
Flächenfraß. Für die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion sei die
Südwestentwicklung der Sündenfall. Sie habe. Im Gegensatz von Herrn Lerch, von
den Ortsvorstehern die Information, dass es immer noch viele Leerstände in den
Ortsteilen gebe. Der Flächennutzungsplan sei nicht zeitgemäß. Gut finde man die
erhöhte Verdichtung, dies sei aber nicht ausreichend. Beim Umgang mit der
Ressource Boden fehle ihr die Konsequenz, den schönen Worten müssten hier auch
Taten folgen. Kritisch sehe sie auch den Gewerbeflächenverbrauch. Es seien zu
große Flächen an Firmen verkauft worden. Man könne es sich nicht mehr leisten,
so große Flächen dem Gewerbe zur Verfügung zu stellen. Die Pfeffer und
Salz-Stadtratsfraktion lehne den Flächennutzungsplan und auch die Stellungnahme
zum Regionalplan, die viel zu weich sei, ab.
Ratsmitglied
Silbernagel unterstrich,
dass es unabdingbar sei, einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Ausgehend vom
Bestand an dem man stehe, gehe es bei der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans um die Fragestellung, wo man hin wolle. Man brauche auch weiterhin Flächen für
Gewerbeansiedlungen. Denn aus den Gewerbesteuerzahlungen dieser Betriebe
finanziere man die Ausgaben. Gut sei, dass auch die Schaffung von Wohnraum in
den Stadtteilen vorgesehen sei durch die Ausweisung von Neubaugebieten. Die
FDP-Stadtratsfraktion stimme dem Flächennutzungsplan zu.
Ausschussmitglied
Schmidt sah im
Flächennutzungsplan das wichtigste Instrumentarium zur Fortentwicklung einer
Gemeinde. Es müssten die Herausforderungen, denen sich eine Gemeinde stellen
muss, mit bedacht werden. Daher begrüße man die bodensparende Ausrichtung in
diesem Flächennutzungsplan. Diese verdichtete Bebauung müsse aber gleichzeitig
für mehr Wohnraum, insbesondere sozialen Wohnraum, sorgen. Es sei auch wichtig,
in diesen verdichteten Flächen eine gute Begrünung voranzutreiben. Die
LINKE-Stadtratsfraktion werde der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
zustimmen.
Ratsmitglied Schwarzmüller erklärte, dass sie sich bei der Abstimmung enthalten werde. Für sie fehle es beim Flächennutzungsplan an Nachhaltigkeit und der wirklichen Bereitschaft, umzudenken. Wenn man den Klimanotstand ausrufe, dann habe dies Einschränkungen für alle zu bedeuten. Stattdessen würden weitere Flächen versiegelt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beschloss mehrheitlich mit 13 Ja- und 3 Nein-Stimmen, der Hauptausschuss beschloss mehrheitlich mit 12 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung nachfolgenden