Sitzung: 06.07.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/661/2021
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom Januar 2021 des
Bebauungsplans „D15, Erweiterung Grundschule Queichheim“ entsprechend den in
der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 12.04.2021 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan „D15, Erweiterung Grundschule Queichheim" wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom April 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 16. April 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt
ist.
Ratsmitglied Doll unterstrich, dass die Erweiterung der
Grundschule in Queichheim dem Ortsbeirat, dem Schulelternbeirat und dem
Lehrerkollegium der Grundschule mit zu verdanken sei. Diese hätten sich
gemeinsam gegen die Pläne gewehrt, die Grundschule dem Grundschulbezirk Horstring
zuzuschlagen. Durch die Errichting eines Neubaus würden fünf neue Klassenräume,
ein Mehrzweckraum, eine Bibliothek und ein grüner Schulhof entstehen. Aus
wirtschaftlicher und pädagogischer Sicht sei dies die sinnvollste Lösung. Die
CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.
Bürgermeister Dr. Ingenthron verwies darauf, dass die Schulentwicklungsplanung verschiedene Optionen aufgezeigt habe. Dies halte er auch für richtig. Im Übrigen seien Schulbezirksgrenzen auch nicht willkürlich, sondern bewusst gezogen.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: