Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom Januar 2021 des Bebauungsplans „D15, Erweiterung Grundschule Queichheim“ entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 12.04.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan „D15, Erweiterung Grundschule Queichheim" wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom April 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 16. April 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Doll unterstrich, dass die Erweiterung der Grundschule in Queichheim dem Ortsbeirat, dem Schulelternbeirat und dem Lehrerkollegium der Grundschule mit zu verdanken sei. Diese hätten sich gemeinsam gegen die Pläne gewehrt, die Grundschule dem Grundschulbezirk Horstring zuzuschlagen. Durch die Errichting eines Neubaus würden fünf neue Klassenräume, ein Mehrzweckraum, eine Bibliothek und ein grüner Schulhof entstehen. Aus wirtschaftlicher und pädagogischer Sicht sei dies die sinnvollste Lösung. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Bürgermeister Dr. Ingenthron verwies darauf, dass die Schulentwicklungsplanung verschiedene Optionen aufgezeigt habe. Dies halte er auch für richtig. Im Übrigen seien Schulbezirksgrenzen auch nicht willkürlich, sondern bewusst gezogen.   


Der Stadtrat beschloss einstimmig: