Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschläge:

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes vom 18.05.2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom August 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan „A 16, Altstadtblockbereich nördlich Theaterstraße / östlich Kleiner Platz („Ufersche Höfe“)“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom August 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 19.08.2021, auf die verwiesen wird, auf. Im Bereich der ehemaligen „Uferschen Höfe“ entstehe ein urbanes Gebiet. Die ersten Abbruchmaßnahmen seien bereits erfolgt. Durch den Wegfall des Lebensmittelmarktes wurde die Planung und Umsetzung einfacher. Für weitere Erläuterungen übergab der Vorsitzende das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade erwähnte, dass die Inhalte der Planungen ausführlich, unter anderem in vergangenen Ausschusssitzungen, besprochen wurden und bekannt seien. Das Areal solle ein urbanes Gebiet werden, das gemischte Nutzungsstrukturen auch aus der Kreativbranche ermögliche und möglichst viele Menschen in das Quartier locken solle. Zudem werde es Stadtwohnungen in den Obergeschossen der Gebäude geben. Die Offenlage erfolgte bereits, ohne dass es Anmerkungen aus der Öffentlichkeit gab. Auch die Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahmen ab, die die Grundzüge der Planung verändern. Somit könne nun der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold begrüßte das Projekt, welches auch den Erhalt alter Gebäude beinhalte. Als schwierig sehe er allerdings weiterhin die Parkplatzsituation. Der Investor plane mit lediglich 6 Stellplätzen, schaffe aber insgesamt 46 Wohneinheiten – was wiederum zu einem verstärkten Parkdruck im gesamten Areal führen werde. Das Auskommen mit wenigen Stellplätzen sei Herrn Eisolds Auffassung nach ein „Wunschdenken“ des Investors. Insbesondere Gewerbe brauche Anlaufpunkte und Parkmöglichkeiten in der Nähe.

 

Der Vorsitzende nahm die vom Investor initiierten und in kürzester Zeit ausgebuchten Führungen durch das Areal zum Anlass, um auf das hohe Interesse der Bevölkerung hinzuweisen. Der Investor habe deutlich gemacht, an der Parksituation zu arbeiten und kreative Lösungen hinsichtlich der Logistik etc. zu bieten bzw. aufzuweisen.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Stadtrat einstimmig, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.