Sitzung: 14.09.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/683/2021
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes vom 18.05.2021
entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom August 2021
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan „A 16,
Altstadtblockbereich nördlich Theaterstraße/ östlich Kleiner Platz („Ufersche
Höfe“)“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom August 2021 als Satzung
beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 19. August 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Man habe hier ein sehr stimmiges Konzept für ein urbanes Gebiet. Er freue sich, dass dieses Projekt auf einem guten Weg sei.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: