Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes vom 18.05.2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom August 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.   Der Bebauungsplan „A 16, Altstadtblockbereich nördlich Theaterstraße/ östlich Kleiner Platz („Ufersche Höfe“)“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom August 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 19. August 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Man habe hier ein sehr stimmiges Konzept für ein urbanes Gebiet. Er freue sich, dass dieses Projekt auf einem guten Weg sei.    


Der Stadtrat beschloss einstimmig: