Beschlussvorschläge:

 

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs.2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom Mai 2021 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 08.11.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu der Entwurfsfassung vom Mai 2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom 08.11.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu der Entwurfsfassung vom November 2021 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse vom 11.01.2022 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.              Der Bebauungsplan „GS 9, Am Kalkgrubenweg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom Januar 2022 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit, welche Stellungnahmen geäußert hat, von dem Abwägungsergebnis schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

 


Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 31.01.2022 ein, auf die verwiesen wird, und zeigte sich erfreut, dass nun das Neubaugebiet nach einer „Zusatzrunde“ auf den Weg gebracht werden könne. Das Neubaugebiet werde sparsam mit den Flächen umgehen, sodass 60 Wohneinheiten unter Einhaltung der Solarrichtlinie und nach der Maßgabe einer wassersensiblen Stadt errichtet werden können.

 

Ausschussmitglied Frau Dr. Heidbreder dankte der Verwaltung, hatte allerdings eine Rückfrage in Bezug auf die textlichen Festsetzungen zur Dachbegrünung. Stehen diese im Widerspruch zur beschlossenen Solarrichtlinie?

 

Frau Weinbach ging auf Frau Dr. Heidbreders Rückfrage ein und verneinte ihre Befürchtung, dass sich die Formulierungen widersprechen könnten. Die Formulierungen und Festsetzungen im Bebauungsplan wurden vor der Verabschiedung der Solarrichtlinie erarbeitet und müssen in besonderer Weise den Bau von Retentionsdächern aufgreifen. Im Kern wären die Inhalte gleich und die planerischen Ziele klar: Gründächer und Solardächer sollen sich nach Möglichkeit nicht gegenseitig behindern.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel dankte ebenfalls der Verwaltung und freute sich über das Neubaugebiet, das eine vernünftige bauliche Dichter aufweisen werde. Die Liste der Bauwilligen sei lang, so dass es gut sei, dass das Gebiet jetzt in die Umsetzung gehe.

Herr Löffel betonte, dass die erneute Besprechung in den Gremien wegen der Entwässerung und den öffentlichen sowie sichtbaren Muldensystemen notwendig wurde. Letztlich begrüßte Herr Löffel dieses Neubaugebiet in Godramstein und die weiteren Neubaugebiete in den anderen Ortsteilen.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth erinnerte an die vielen Jahre, in denen für die Schaffung eines Neubaugebietes gekämpft wurde. Herr Freiermuth bedauerte -trotz seiner Freude über das Neubaugebiet-, dass die Entwässerung nicht mit Zisternen gelöst werden könne.

 

Ausschussmitglied Herr Niederberger stellte eine Verständnisfrage: Ein Feld- bzw. Wingertsweg sei nicht mehr in dem Lageplan enthalten. Wie werde die Zuführung zu den angrenzenden Grundstücken dann erfolgen?

 

Herr Kamplade bestätigte Herrn Niederbergers Feststellung und erklärte, dass der Feldweg nach Norden abgeleitet und somit um das Neubaugebiet gelegt werde. Eine Zuführung zu den angrenzenden Baugrundstücken sei dann nicht mehr gegeben. Allerdings hatte der wegfallende Feldweg auch nie eine offizielle Erschließungsfunktion für die Grundstücke.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl daraufhin einstimmig dem Ortsbeirat Godramstein, dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.