Beschlussvorschlag:

 

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs.2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung vom Mai 2021 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 08.11.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu der Entwurfsfassung vom Mai 2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom 08.11.2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu der Entwurfsfassung vom November 2021 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse vom 11.01.2022 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.              Der Bebauungsplan „GS 9, Am Kalkgrubenweg“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom Januar 2022 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit, welche Stellungnahmen geäußert hat, von dem Abwägungsergebnis schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

 


Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage.

Nach Vorgabe der SGD Süd müssen jetzt Entwässerungsflächen für ein 100-jähriges Regenereignis auszulegen sein (statt vorher 50-jährig), daher gibt es eine neue Anpassung und eine Abstimmung ist hierzu nötig. Es betrifft eher den öffentlichen, als den privaten, Bereich.


Dem Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen zugestimmt, es gab eine Gegenstimme.