Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet südlich der Ortslage Arzheim (Flurstücke 2829, 2830, 2831, 2832, 2833, 2834, 2835, 2836, 2837, 2838, 2839, 2840, 2841, 2842, 2843, 2844, 2845, 2846 und teilweise die Flurstücke 144, 2825 und 2878; Gemarkung Arzheim) wird der Bebauungsplan „AH 6, Am Bittenweg" erneut aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „AH 6, Am Bittenweg“ vom 15.12. 2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „AH 6, Am Bittenweg“ vom 15.12.2021 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.              Der Bebauungsplan „AH 6, Am Bittenweg“ wird einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise in der Fassung vom 26.04.2022 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlagen 1-4).

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „AH 6, Am Bittenweg“ in der Fassung vom 26.04.2022 nach. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Frau Sigrid Weisenbach, stellv. Abteilungsleiterin der EWL Landau, Herr Falk Pfersdorf, Vorstand der EWL und Christoph Kamplade, Amtsleiter des Stadtbauamtes waren zu Gast. Es fand eine ausführliche Information und Berichterstattung zum Thema Entwässerung i.R. des Bebauungsplanes „AH6, Am Bittenweg statt.

 

Es kam die Frage auf, wann Einsicht in die Unterlagen genommen werden darf.

Da es sich um einen öffentlichen Sitzungsteil handelt, ist die Sitzungsvorlage 610/709/2022 für jeden in Session einsehbar.

 

Es wurden ausführlich über die Vorgaben zur Dachnutzung, Dachbegrünung und Solarnutzung  und Regenwasserrückhaltemöglichkeiten auf den Grundstücken gesprochen.

 

Auch sollten nachhaltige Vorkehrungen bezüglich des Arten- und Naturschutzes Beachtung finden.


Der Ortsbeirat stimmte dem neuen Planentwurf einstimmig zu.

 

Die Abstimmung erfolgte mit 10 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig