Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschlussvorschläge:

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet südlich der Ortslage Arzheim (Flurstücke 2829, 2830, 2831, 2832, 2833, 2834, 2835, 2836, 2837, 2838, 2839, 2840, 2841, 2842, 2843, 2844, 2845, 2846 und teilweise die Flurstücke 144, 2825 und 2878; Gemarkung Arzheim) wird der Bebauungsplan „AH 6, Am Bittenweg" erneut aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „AH 6, Am Bittenweg“ vom 15.12. 2021 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „AH 6, Am Bittenweg“ vom 15.12.2021 entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.              Der Bebauungsplan „AH 6, Am Bittenweg“ wird einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise in der Fassung vom 26.04.2022 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlagen 1-4).

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „AH 6, Am Bittenweg“ in der Fassung vom 26.04.2022 nach. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Hirsch rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 04.05.2022 auf, auf die verwiesen wird. Aufgrund der thematischen Ähnlichkeit zu Tagesordnungspunkt 3 „Bebauungsplan „WH 4, An den Finkenwiesen“ der Stadt Landau in der Pfalz; erneuter Aufstellungsbeschluss mit Entwurfs- und Offenlagebeschluss“ wird Frau Weinbach einen Vortrag zusammengefasst für beide Baugebiete halten.

 

Frau Weinbach begann den Vortrag mit den aktuellen Verfahrensständen und den Begründungen, weshalb jeweils ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst werden müsste. Mit verschiedenen Kenndaten zu den Geltungsbereichen fuhr Frau Weinbach fort. Demnach werden in Arzheim 31 Baugrundstücke und in Wollmesheim 26 entstehen. Im weiteren Verlauf des Vortrags ging Frau Weinbach auf die Aspekte der Dachformen, Gebäudehöhen, Erschließung, Entwässerung (insbesondere für das Baugebiet in Arzheim) und Ökologie ein. Zum Schluss stellte Frau Weinbach die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor und schilderte, wie diese Hinweise in die weiteren Betrachtungen einfließen werden.

 

Der Vorsitzende dankte Frau Weinbach für die kompakte Zusammenfassung und übergab das Wort an die Ausschussmitglieder.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski bedankte sich zunächst, dass in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan AH 6 verschoben wurde. In der Zwischenzeit wurden Antworten auf die noch zu klärenden Punkte gegeben und Frau Saßnowski sowie die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen könnten nun dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold fragte, ob es aus heutiger Sicht noch zeitgemäß sei, nicht auf jede Dachfläche Solar zu ermöglichen. Könne ggf. eine Anpassung zugunsten der Solarenergie erfolgen?

 

Der Vorsitzende werde Herrn Eisolds Einwand aufnehmen und erinnerte in diesem Zusammenhang an die gültige Solarrichtlinie und die Erfordernisse, auf Dachflächen auch Starkregenvorsorge zu treffen.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel begrüßte die Erläuterungen und Aufstellungen der beiden Bebauungspläne AH 6 und WH 4.

Zu Herrn Eisolds Einwand merkte Herr Löffel an, dass dieser nicht falsch sei. Dennoch sei bei der Umsetzung der Solarrichtlinie viel Freiwilligkeit der Bauherr:innen geboten.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth freute sich insbesondere für das Stadtdorf Arzheim. Endlich käme man in „die Gänge“.

In Bezug auf Herrn Eisolds Anmerkung verwies Herr Freiermuth auf die Diskussionen in Mörzheim in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes MH 4. Nach wie vor sei Herr Freiermuth der Auffassung, dass Zisternen mit viel Speichervolumen z.B. für die Bewässerung der Gärten herangezogen werden sollten.

 

Ausschussmitglied Herr Schmidt hätte sich mehrere Mehrfamilienhäuser in den Neubaugebieten gewünscht und werde daher die beiden Beschlussfassungen (Tagesordnungspunkte 2 und 3) ablehnen.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold erwähnte hinsichtlich des Neubaugebiets in Wollmesheim, dass der Ortsbeirat den geplanten Radweg abgelehnt habe, da der Lückenschluss ein Umweg zu sein scheint. Bevor eine Versiegelung von ca. 750 qm für den Lückenschluss vorgenommen werde, fragte Herr Eisold, ob nicht abgewartet werden könne.

 

Herr Kamplade ging auf die geführte Diskussion ein und erinnerte daran, dass es in der hiesigen Ausschusssitzung um die Vorbereitung von Baurecht und noch nicht um die Umsetzung einer möglichen Entwicklung gehe. Die abschließende städtebauliche Abwägung erfolge nach der nun bevorstehenden Offenlage.

 


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Hauptausschuss und dem Stadtrat mehrheitlich bei einer Gegenstimme, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.