Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4

Beschlussvorschläge:

 

1.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „C 40, Eichbornstraße/ Ecke Hans-Boner-Straße“ vom April 2022 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Der Bebauungsplan „C 40, Eichbornstraße/ Ecke Hans-Boner-Straße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 12.09.2022 (Anlage 1-2) als Satzung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 20.10.2022 ein, auf die verwiesen wird. Man befinde sich nun auf der Zielgeraden, in dem die Verwaltung den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan vorlegen kann.

 

Herr Kamplade erläuterte zu den Planinhalten, dass es um die städtebauliche Steuerung einer maßvollen Nachverdichtung im Plangebiet gehe. Die auferlegte Veränderungssperre für das Gebiet könne nun aufgehoben werden. Baurecht bestehe ab Satzungsbeschluss gemäß den Bestimmungen des Bebauungsplans C40 und nicht mehr nach § 34 BauGB.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski lehnte das Vorgehen und die Sitzungsvorlage ab.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Herr Niederberger merkte an, dass man den langwierigen Prozess des Aufstellens eines Bebauungsplans und die damit verbundenen Kosten rückblickend kritisch hinterfragen sollte.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl im Anschluss dem Stadtrat mehrheitlich bei vier Gegenstimmen, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.