Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschläge:

1.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd“ vom Juli 2022 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom Oktober 2022 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Der Entwurf des Bebauungsplans „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd“ wird in der Fassung vom Oktober 2022 zur Offenlage beschlossen. Die Begründung wird gebilligt (Anlagen 1-3).

 

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd“ in der Fassung vom Oktober 2022 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende führte in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 20.10.2022 ein, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und übergab das Wort direkt an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade erläuterte den Verfahrensstand und blickte zu den Ursachen und den notwendigen Eingriff der Stadtverwaltung in Bezug auf die Überplanung des Bestandsgebiets zurück. Eingereichte Baugesuche wurden bisher zurückgestellt und nicht positiv beschieden. Herr Kamplade berichtete zudem, dass die Fragen der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wasserbilanz in der Zwischenzeit schriftlich beantwortet wurden.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski bedankte sich für die Beantwortung der Fragen und sprach eine Empfehlung an die Verwaltung aus: Das Gewerbegebiet sei einem gewissen Hochwasser- und Starkregenrisiko ausgesetzt und besitze ein gewisses Überschwemmungspotential, weshalb Frau Saßnowski die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen und Materialien auf dem Gelände untersagen würde. Dies argumentierte sie mit dem „Vorsorgeprinzip“.

 

Frau Weinbach konnte Frau Saßnowskis Einwand nachvollziehen, erwähnte allerdings die Problematik des Bestandsgebiets. Die Stadt könnte schadensersatzpflichtig belangt werden, da es zuvor keine derartigen Restriktionen für das Gebiet gab. Zudem erklärte Frau Weinbach, dass das Überschwemmungsgebiet vor dem Gebiet des GS10 ende und eine Wassergefährdung dahingehend nicht vorhanden sei. Man werde die Anregung aber aufnehmen und prüfen, ob man Hinweise im Plan aufnehmen kann, ohne als Stadt schadensersatzpflichtig zu werden.

 

Der Vorsitzende schlug vor, Frau Saßnowskis Anregung aufzunehmen und als Teil der anstehenden Offenlage zu bewerten.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beschloss daraufhin einstimmig die nachfolgenden Beschlussvorschläge.