Sitzung: 22.11.2022 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 12, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/721/2022
1.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „C 40, Eichbornstraße/ Ecke Hans-Boner-Straße“ vom April 2022
entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan „C 40, Eichbornstraße/ Ecke Hans-Boner-Straße“ wird gemäß § 10 Abs.
1 BauGB in der Fassung vom 12.09.2022 (Anlage 1-2) als Satzung beschlossen und
die Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) gebilligt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 20. Oktober 2022, die dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist.
Ratsmitglied
Emmerich teilte mit, dass
die LINKE-Stadtratsfraktion die Vorlage ablehnen werde. Man hätte sich hier
mehr Wohnraum gewünscht.
Ratsmitglied Niederberger bat darum dies zu reflektieren, um ähnliches in Zukunft zu vermeiden.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 28 ja- und 12 Nein-Stimmen: