Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 12, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „C 40, Eichbornstraße/ Ecke Hans-Boner-Straße“ vom April 2022 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan „C 40, Eichbornstraße/ Ecke Hans-Boner-Straße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 12.09.2022 (Anlage 1-2) als Satzung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 20. Oktober 2022, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Emmerich teilte mit, dass die LINKE-Stadtratsfraktion die Vorlage ablehnen werde. Man hätte sich hier mehr Wohnraum gewünscht.

 

Ratsmitglied Niederberger bat darum dies zu reflektieren, um ähnliches in Zukunft zu vermeiden.   


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 28 ja- und 12 Nein-Stimmen: