Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „F3e Neuaufstellung, 1. Teiländerung Fichtenstraße " vom 19.07.2022 (Sivo 610/713/2022) wird aufgehoben (Anlage 1).

 

2.       Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet im Bereich Fichtenstraße/ Berliner Straße (Gemarkung Landau) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „F3e Neuaufstellung, 1. Teiländerung Fichtenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 und § 13a BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf Basis des vorliegenden Antrages durchzuführen.

 

4.       Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungs-vertrags beauftragt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 3. April 2024, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Saßnowski unterstützte für die GRÜNE-Stadtratsfraktion dieses Vorhaben. Es sei gut, dass ein Nahversorger in der Nähe des Danziger Platzes komme. Sie frage, ob es möglich sei, die Ausgleichsflächen so zu platzieren und zu gestalten, dass die Anwohner davon profitieren. Außerdem bitte Sie um eine Einschätzung hinsichtlich der Verschattung.

 

Herr Kamplade entgegnete, dass es über 10 Meter Abstand gebe, was man bewusst eingehalten habe. Dadurch sei die Verschattung gering. Zur Gestaltung der Ausgleichsflächen könnten sich die Nachbarn noch aktiv einbringen.       


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 43 Ja- und 1 Nein-Stimme: