Sitzung: 02.05.2023 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/741/2023
1.
Der
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „F3e
Neuaufstellung, 1. Teiländerung Fichtenstraße " vom 19.07.2022 (Sivo
610/713/2022) wird aufgehoben (Anlage 1).
2.
Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet
im Bereich Fichtenstraße/ Berliner Straße (Gemarkung
Landau) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „F3e Neuaufstellung, 1.
Teiländerung Fichtenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 und § 13a
BauGB aufgestellt. Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf Basis des
vorliegenden Antrages durchzuführen.
4. Die
Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem
Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungs-vertrags
beauftragt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 3. April 2024, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt
ist.
Ratsmitglied
Saßnowski unterstützte für
die GRÜNE-Stadtratsfraktion dieses Vorhaben. Es sei gut, dass ein Nahversorger
in der Nähe des Danziger Platzes komme. Sie frage, ob es möglich sei, die
Ausgleichsflächen so zu platzieren und zu gestalten, dass die Anwohner davon
profitieren. Außerdem bitte Sie um eine Einschätzung hinsichtlich der
Verschattung.
Herr Kamplade entgegnete, dass es über 10 Meter Abstand gebe, was man bewusst eingehalten habe. Dadurch sei die Verschattung gering. Zur Gestaltung der Ausgleichsflächen könnten sich die Nachbarn noch aktiv einbringen.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 43 Ja- und 1 Nein-Stimme: