Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1. Die gestalterischen Vorgaben (Baurechtlicher Rahmenplan - Anlage 1) für die erste Entwicklungstranche werden beschlossen. Die gestalterischen Vorgaben bilden die Grundlage für die Investorenausschreibung in der ersten Entwicklungstranche.

 

2. Der geplanten Vorgehensweise bei der Beurteilung und dem Zuschlag zu den Bebauungskonzepten wird zugestimmt.

 

3. Die Bewertungskriterien (siehe Bewertungsmatrix Anlage 2) werden beschlossen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 18. März 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Es gehe nun darum, ein Interessensbekundungsverfahren in Gang zu setzen. Man wolle in diesem Wohngebiet eine städtebauliche Entwicklung von hoher Qualität schaffen. Er sei gespannt, was die Unternehmen hier vorschlagen werden. Es handle sich um ein zweistufiges Auswahlverfahren. Zunächst erfolge die Aufforderung an Interessenten, Vorstellungen und Ideen in Form von planerischen Konzepten vorzulegen. Diese würden dann von der Stadt und der DSK bewertet. Hierfür würde man gerne eine Jury bilden, in der auch die Fraktionen vertreten sein sollen. Man wolle die besten herausnehmen, um dann eine Entscheidung treffen zu können.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf sah hier ein ausgefeiltes Verfahren, was auch richtig sei. Es sei gut einen Wettbewerb zu machen. Festhalten müsse man, dass es noch keinen Bebauungsplan gebe, sondern dass man sich im Bebauungsplanverfahren befinde. Dieses Verfahren wolle man lenken. Der SPD sei es wichtig, dass die Strukturen erhalten bleiben. Nach seiner Auffassung müssten auch Denkmalschutz und Ökologie kein Widerspruch sein. Insofern dürften Solaranlagen kein KO-Kriterium sein. Man halte es für denkbar einen Einklang herzustellen, zwischen dem Erhalt alten Gebäudebestandes und umweltpolitischen Vorgehens. Er wolle ganz klar zum Ausdruck bringen, dass die SPD Solaranlagen wolle. Die SPD-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Der Vorsitzende stellte klar, dass man im Bezug auf die Solaranlagen nicht gegen die Rechtsprechung votieren werde. Dort wo es vertretbar sei, könne man es machen. Er sei allerdings bei diesem Thema eher vorsichtig.

 

Ratsmitglied Marquardt sah die Gefahr, dass sich durch die Einschränkungen die Zahl der Investoren womöglich einschränke. Weniger Investoren würden möglicherweise den Verkaufserlös mindern zum Nachteil für den städtischen Haushalt. Er sei weiter der Meinung, dass diese Maßnahme auch im Internet im Immobilienpool bekannt gemacht werden müsste. Bei der Umsetzung der baulichen Maßnahmen erwarte man, dass die Vorgaben des Umweltschutzes eingehalten werden. Die UBFL-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage nicht zustimmen.

 

Ratsmitglied Freiermuth war der Meinung, dass in den Vorgaben zu viele Einschränkungen drin seien, insbesondere bei der Frage der Solaranlagen. Die FWG-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage dennoch zu.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass der Kaufpreis sicherlich ein wichtiges, aber nicht das einzige Kriterium sei. Es sei doch logisch, dass nach der ersten Bewerbungsstufe eingeschränkt werden müsse. Wichtig sei, dass die Investoren für eine gute Durchmischung des Gebietes sorgen. Genau deshalb gebe es eine Jury, die sich in einem Wettbewerbsverfahren alles ansehe, eingrenze und dann entscheide. 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 41 Ja,- 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung: