Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd“ vom 01. März 2023 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd“ vom 01. März 2023 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.              Der Bebauungsplan „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 17. Oktober 2023 (Anlage 1-2) als Satzung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende Herr Oberbürgermeister Dr. Geißler ruft die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und –entwicklung vom 31. Oktober 2023, auf welche verwiesen wird, auf und erläutert diese.

 

Herr Kamplade ordnet den Bebauungsplan hinsichtlich Inhalt und Anlass ein. Durch die gewerbliche und wohnbauliche Nutzung im Bahnhofsbereich Godramstein besteht das städtebauliche Erfordernis für dieses Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Festzuhalten ist, dass durch den Bebauungsplan kein Baurecht genommen, aber auch kein neues Baurecht geschaffen wird.  Des Weiteren sind in einigen Bereichen, durch die direkte Nähe zur Queich Naturschutzbelange zu berücksichtigen. Hier steht bei der planerischen Konfliktbewältigung das Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe im Mittelpunkt, sondern der Hochwasserschutz und die Überschwemmungsvorsorge. Diese Belange sprechen gegen eine weitere bauliche Verdichtung in diesem Bereich. Hier ist es wichtig private, öffentliche und nachbarschaftliche Interessen abzuwägen. Der Bebauungsplan wird Regeln aufstellen, die in Zukunft ein (umwelt-) verträgliches Nebeneinander unterschiedlicher Flächennutzungen sicherstellen.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel hält fest, dass auch nach aktuellem Sachstand eine Bebauung im baurechtlichen Außenbereich nicht möglich ist. Es handelt sich hier um Gartenflächen bestehender Wohngebäude, für die auch in der Vergangenheit kein Baurecht bestand.

 

Ausschussmitglied Herr Maier wiederholt, dass vor Erstellung des Bebauungsplans diese Gartenflächen auch nicht bebaut werden dürften. Durch den Bebauungsplan wird keine Bebauungsmöglichkeit verhindert, aber ebenso auch nicht ermöglicht.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Frau Dr. Migl erfragt in Bezug auf den Schutz der Queich, den genauen Bereich des Überschwemmungsgebietes.

 

Herr Render zeigt anhand eines Lageplanes den entsprechenden Bereich.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Frau Dr. Migl stellt fest, dass in diesem Bereich bereits vereinzelt Gebäude stehen und dass eine weitere Verdichtung des Bodens sich negativ auswirkt.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Herr Dürphold sieht im dortigen Gebiet eine Möglichkeit der Bebauung mit Stelzenbauten, vergleichbar mit der Situation im Löhl.

 

Herr Kamplade verweist auf die extrem gestiegenen Hochwasservorkommnisse, wie im Ahrtal aus dem Jahr 2021 und die damit verbundenen strengen Vorgaben der SGD hinsichtlich eines Bauverbots in Überschwemmungsgebieten. Die damalige Bebauung in Stelzenbauweise könnte nach heutiger Rechtslage und nach heutigem Kenntnisstand auch nicht mehr befürwortet werden.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einstimmig dem Stadtrat den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.