Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd“ vom 01. März 2023 entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd“ vom 01. März 2023 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Bebauungsplan „GS 10, Gewerbegebiet Godramstein Süd“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 17. Oktober 2023 (Anlage 1-2) als Satzung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) gebilligt.


Der Vorsitzende liest Auszüge aus der Sitzungsvorlage vor und erläutert kurz, dass der Außenbereich nicht unter diesen Bebauungsplan fällt und auch, dass sich für die dortigen Eigentümer nichts geändert hat.

Nach einem kurzen Meinungsaustausch erfolgte die Abstimmung.


Die Abstimmung erfolgte mit 11 JA-Stimmen und einer Enthaltung.