Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.            Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung der 14. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom Februar 2011 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom April 2011, dargelegt in der als Anlage 2 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.            Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 14. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom April 2011 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom September 2010, dargelegt in der als Anlage 3 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.            Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 14. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom April 2011 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom September 2011, dargelegt in der als Anlage 4 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.             Die 14. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz  (Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Konversion Landau-Süd/Landesgartenschau") (Anlage 1) in der Fassung von September 2011 wird endgültig beschlossen und die Begründung gebilligt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs vom 6. Oktober 2011, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf erklärte, dass mit diesem Beschluss die Voraussetzung für die Ansiedlung eines Einzelhandelvollsortimenters im Süden geschaffen werde. Er erinnere daran, dass dies auf einen Antrag der SPD-Fraktion zurückgehe.

 

Ratsmitglied Dr. Migl bedauerte, dass man heute keine Teiländerung vorliegen habe, die die Südtangente aus der Flächennutzungsplanung herausnehme. Der südliche Teil der Südtangente sei nach wie vor in der Flächennutzungsplanung drin. Aus diesem Grunde lehne die UBFL-Stadtratsfraktion diese Sitzungsvorlage ab.

 

Der Vorsitzende machte deutlich, dass für ihn der Kompromiss mit dem Rat nicht zur Debatte stehe. Die Option Südtangente müsse erhalten bleiben, ob man tatsächlich dann baue, sei eine Frage die nicht jetzt entschieden werde.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 41 Ja- und 2 Nein-Stimmen: