Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.            Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung der 12. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom November 2010 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom April 2011, dargelegt in der als Anlage 2 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.            Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 12. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom April 2011 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom September 2011, dargelegt in der als Anlage 3 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.            Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur zweiten Entwurfsfassung der 12. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom September 2011 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom Dezember 2011, dargelegt in der als Anlage 4 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4.            Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung der 12. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom November 2010 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom April 2011, dargelegt in der als Anlage 5 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

5.            Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 12. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom April 2011 werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom September 2011, dargelegt in der als Anlage 6 beigefügten Synopse, abgewogen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

6.             Die 12. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz  (Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Konversion Landau-Süd/Landesgartenschau") (Anlage 1) in der Fassung von Dezember 2011 wird endgültig beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 9. Januar 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er begrüßte Frau Nicole Cirsovius und Herrn Daniel Heßer vom  Büro ISU aus Bitburg und bat sie, den Bebauungsplan Konversion Landau Süd/Landesgartenschau vorzustellen.

 

Frau Cirsovius stellte das Planungsverfahren bis hin zum Bebauungsplan vor. Das Planungsverfahren habe im Sommer 2010 begonnen und sei in einer ungewöhnlich kurzen Zeit entwickelt worden. Nach dem heutigen Satzungsbeschluss liege dann der rechtliche Rahmen zur Baurechtschaffung vor. Im Planungsverfahren sei eine Reihe von Belangen zu berücksichtigen gewesen. Hierzu gehörten u.a. die verkehrlichen Belange, der Immissionsschutz, Umweltbelange wie der Artenschutz, die natürliche Seismizität im Zusammenhang mit der Gewinnung von Erdwärme, der Einzelhandel und der Denkmalschutz.

Daraus hätten sich wichtige Regelungsinhalte der Planung entwickelt:

  • Berücksichtigung der Planung für die Südtangente
  • Einfügen der Belange des Geothermie-Kraftwerks in die Gesamtplanung
  • Aufzeigen der Probleme und Lösungsansätze zur Verkehrsentwicklung in der Landauer Südstadt und der damit einhergehenden Lärmthematik
  • Aus- und abgewogener Umgang mit den Umweltbelangen des Natur- und Artenschutzes im Bestand und in der Planung
  • Beachtung parallel betriebener Fachplanungen

 

Der Bebauungsplan sei in zwei Teile gegliedert und zwar in einem Teil A „Nutzung Landesgartenschau“ gültig bis zum 31. Oktober 2014 und einen Teil B „Dauernutzung“ gültig ab 1. November 2014.

 

Ratsmitglied Eichhorn war der Auffassung, dass es sich hier um ein Jahrzehntewerk handle. Besonders sei die Nachhaltigkeit bei der Aufwertung der Südstadt hervorzuheben. Die prophylaktische Hereinnahme der Südtangente sei richtig, egal ob sie letztlich gebaut werde oder nicht. Der Begriff autoarmer Wohnpark sollte letztlich nur für den Durchgangsverkehr gelten. Ansonsten müsse jeder Wohneinheit mindestens 1 Stellplatz in unmittelbarer Nähe ermöglicht werden. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Ludwig erinnerte daran, dass das Kasernengelände Estienne Foche auch ohne die Landesgartenschau entwickelt worden wäre. Die Landesgartenschau biete nun die Möglichkeit, die Attraktivität Landaus zu präsentieren. Zudem könne man das Gelände der Gartenschau danach zu einem attraktiven Wohngebiet für 1500 Menschen entwickeln. Mit der Entwicklung folge man dem Gartenstadtgedanken, indem die Umwidmung nach  ökologischen und sozialen Gesichtspunkten erfolge. Im öffentlichen Raum solle der Mensch sichtbar sein und weniger das Auto. Bei Abwägung aller Begleiterscheinung und Einsatz von regenerativen Energien wünsche er sich, dass das Gebiet energieautark werde. Persönlich hätte er sich gewünscht, dass mehr Gebäude hätten erhalten bleiben können. Die SPD-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass man grundsätzlich auch für die Konversion sei. Sie sei der Meinung, dass man bei der Planung auf die Südtangente hätte verzichten können. Eine Erschließung von der Eutzinger Straße her, wäre besser und vor allem kostengünstiger möglich gewesen. Der zweite Grund für die Ablehnung sei das Gewerbegebiet Ost, das ebenfalls finanzielle Folgekosten habe. Schließlich lehne man auch die Planungen für die Landesgartenschau ab. Dies alles führe dazu, dass die UBFL-Stadtratsfraktion die Sitzungsvorlage ablehne.

 

Ratsmitglied Freiermuth sprach von einem gelungenen Konzept, das man hier vorlege. Man stimme dem Gedanken eines autoarmen Gebietes zu. Dies heiße aber nicht autofrei. Bei 1500 Menschen in diesem neuen Wohngebiet werde der Druck auf Parkplätze in die Südstadt größer werde. Diesem Problem müsse man sich stellen und es angehen. Die FWG-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 38 Ja- und 2 Nein-Stimmen: