Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.         Das als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB begonnene Verfahren wird als angebotsorientierter Bebauungsplan i.V.m. einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB fortgeführt.

 

2.         Der Entwurf des Bebauungsplans ND 8 „Gewerbegebiet Kreisel Landau-Nord“ in der Fassung vom 14.04.2014 wird befürwortet und die Begründung gebilligt.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes ND 8 „Gewerbegebiet Kreisel Landau-Nord“ nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 17. April 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Die Entwicklung dieses Areals sei nicht einfach. Ein Ausbau des Kreisels seitens des Landes sei in den nächsten Jahren nicht möglich. Der Kreisel werde aber ertüchtigt und von Norden her ein Bypass gebaut. Er halte dies im Grunde für ausreichend. Das Gewerbegebiet solle autoaffin sein. Was den Fußweg betreffe, bitte er um eine Entscheidung für die Variante mit dem kurzen Fußweg.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf erklärte, dass die SPD-Stadtratsfraktion dieser Sitzungsvorlage für einen angebotsorientierten Bebauungsplan zustimme. Man habe hier eine exponierte Lage. Daher sollte es hier auch eine ansprechende Variante sein. Wichtig sei, dass die Nutzung zwar autoaffin aber nicht störend sei. Es sei wichtig darauf zu achten, dass hier nicht auch noch Einzelhandel zugelassen wird. Hier sei eine Beschränkung sehr wichtig. Der Fußweg sei für die SPD-Fraktion nicht der Knackpunkt. Natürlich habe man sich mehr Verkehrserleichterung erhofft, aber der Bypass sei ein Schritt in die richtige Richtung.

 

Ratsmitglied Eichhorn unterstrich, dass der Bypass im Sinne des CDU-Antrages sei. Die vorliegende Planung sei sicherlich nicht optimal, aber zumindest eine Verbesserung. Eine Verlängerung des Fuß- und Radweges in das Gebiet hinein sei zwar wünschenswert, aber für Nußdorf letztlich nicht entscheidend. Der Bebauungsplan sei ein wesentlicher Beitrag zur optischen Gestaltung des nordwestlichen Eingangs zur Stadt. Die CDU-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Ellinghaus betonte, dass die Grünen einen Bebauungsplan für  ein weiteres Gewerbegebiet auf der grünen Wiese abgelehnt hätten und auch dabei bleibe werden. Die Verwaltung müsse eigentlich zwei Wunder vollbringen. Das erste Wunder sei zu begründen, warum das große Gewerbegebiet in der Froschau, das derzeit entwickelt werde, nicht ausreiche und man nun auch noch dieses brauche. Das zweite Wunder müsse man vollbringen, ein autoaffines Gebiet architektonisch ansprechend zu gestalten. Die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion werde die Sitzungsvorlage ablehnen.

 

Ratsmitglied Freiermuth begrüßte für die FWG-Stadtratsfraktion diesen Bebauungsplan. Im Gegensatz zu Bündnis 90/Die Grünen sei er der Auffassung, dass dieses Eingangstor sehr wohl ansehnlich werden könne. Man sei auch für die bereits angesprochen kurze Fußwegvariante. Er rege an, den Bypass möglichst weit nach Westen zu legen. Die FWG-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Pfaffmann sprach von einer grundsätzlich begrüßenswerten Entwicklung. Die FDP-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Marquardt sah keinen Bedarf für weitere Gewerbeflächen. Er sehe auch keine Erfordernis für eine Vergrößerung des Kreisels. Problematisch seien eher die Ampelanlagen. Die UBFL-Stadtratsfraktion werde die Sitzungsvorlage ablehnen.        


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 34 Ja,- 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung: