1.      Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 1 BauGB) zur Vorentwurfsfassung der 17. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom Mai 2014 entsprechend den in Anlage 2 beigefügten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Synopse vom 03. Juli 2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.      Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der 17. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom Juli 2014 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 19.09.2014 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.      Für den in der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage zeichnerisch dargestellten Bereich wird die 17. Teiländerung des am 27. Januar 2000 wirksam gewordenen Flächennutzungsplanes (FNP) 2010 der Stadt Landau in der Pfalz im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan  C34 „Am Lohgraben„ endgültig beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt (§ 6 BauGB).

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom

30. September 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Braun erklärte, dass die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion die Vorlage aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes ablehne. Man sei gegen einen Eingriff in dieses ökologisch hochsensible Gebiet. Die Ausgleichsmaßnahmen im Pockensatz könnten zwar den Eingriff rechnerisch ersetzen, dennoch entstehe eine komplett andere Fauna. Sie halte die gelieferte Begründung eines wachsenden Siedlungsdrucks auch nicht für stichhaltig. Auf dem Landesgartenschaugelände gebe es genügend Flächen. Der Ressourcenverbrauch stehe in keinem Verhältnis zum Flächenverbrauch.

 

Ratsmitglied Freiermuth erinnerte daran, dass man sich in allen Vorberatungen gegen dieses Vorhaben ausgesprochen habe. Er wolle klar betonen, dass die FWG durchaus für eine wirtschaftliche Entwicklung Landaus sei. Dies gelte aber nicht für diesen Standort. Er halte es für falsch, in einem solch sensiblen Gebiet so etwas zu bauen.

 

Ratsmitglied Marquardt war der Meinung, dass es ein Unding sei, wenn man in Landau ein Haus auf Stelzen bauen müsse. Schon aus Gründen des Schutzes der Bewohner müsse man dies ablehnen.

 

Ratsmitglied Mosebach teilte mit, dass die AfD-Stadtratsfraktion diese Vorlage ablehne. Hinter den geplanten Häusern befinde sich ein Sumpfbiotop.        


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 28 Ja, - 13 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen: