Beschlussvorschlag:

1.                  Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans "D10 - Gewerbepark Messegelände-Ost" entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Februar 2015 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.                  Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans "D10 - Gewerbepark Messegelände-Ost" entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Februar 2015 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.                  Der Bebauungsplan "D10 - Gewerbepark Messegelände-Ost" wird in der Fassung vom Februar 2015 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

4.                  Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans "D10 - Gewerbepark Messegelände-Ost" sowie seiner Begründung in der Fassung vom Februar 2015 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Siehe Wortprotokoll zu Top 5. 


Zu Beginn des Tagesordnungspunktes informierte der Vorsitzende, dass man die folgenden Punkte 5 und 6 gemeinsam beraten, jedoch getrennt darüber abstimmen werden.