Sitzung: 03.03.2015 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 610/347/2015
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.
1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans
"D10 - Gewerbepark Messegelände-Ost" entsprechend
den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Februar 2015 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans "D10 - Gewerbepark Messegelände-Ost" entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Februar 2015 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3.
Der Bebauungsplan "D10 - Gewerbepark Messegelände-Ost"
wird in der Fassung vom Februar 2015 als Entwurf beschlossen und die Begründung
gebilligt.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans
"D10 - Gewerbepark Messegelände-Ost" sowie seiner Begründung in der
Fassung vom Februar 2015 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie
die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Siehe Wortprotokoll zu Top 5.
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes informierte der Vorsitzende, dass man die folgenden Punkte 5 und 6 gemeinsam beraten, jedoch getrennt darüber abstimmen werden.