Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Juni 2016 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 2).

2.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Juni 2016 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (in Anlage 3).

3.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom September 2016 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (in Anlage 3).

4.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a BauGB i. V. m.  § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" gemäß den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom November 2016 abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (in Anlage 3).

 

5.                   Der Bebauungsplan A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" (Planzeichnung und Textfestsetzungen) wird in der Fassung vom November 2016 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 15. November 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: