Sitzung: 13.12.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/434/2016
1.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur
Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse,
Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" entsprechend den in der
als Anlage beigefügten Synopse vom Juni 2016
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 2).
2.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse,
Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" entsprechend den in der
als Anlage beigefügten Synopse vom Juni 2016 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses (in Anlage 3).
3.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse,
Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" entsprechend den in der
als Anlage beigefügten Synopse vom September 2016
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses (in Anlage 3).
4.
Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse,
Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" gemäß
den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom November
2016 abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (in
Anlage 3).
5.
Der Bebauungsplan A 13 "Südwestliche Altstadt
(Kapuzinergasse, Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" (Planzeichnung und Textfestsetzungen) wird in der Fassung vom
November 2016 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 15. November 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: