Sitzung: 06.12.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 610/434/2016
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Juni 2016 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 2).
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Juni 2016 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (in Anlage 3).
3. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom September 2016 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (in Anlage 3).
4. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Marktstraße, Reiterstraße, Waffenstraße)" gemäß den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom November 2016 abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (in Anlage 3).
5.
Der Bebauungsplan A 13 "Südwestliche Altstadt (Kapuzinergasse, Marktstraße,
Reiterstraße, Waffenstraße)" (Planzeichnung und
Textfestsetzungen) wird in der Fassung vom November 2016 als Satzung
beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 15.11.2016 ein, auf welche verwiesen wird.
Das Thema sei im Rahmen des Verfahrens bereits mehrfach im Bauausschuss besprochen worden. Nun folge der abschließende Beschlussvorschlag. Das Projekt stelle einen erfreulichen Lückenschluss in der Bebauung der Innenstadt an der Ecke zwischen Waffen- und Reiterstraße dar. Die im Rahmen des Verfahrens eingebrachten Einwendungen seien in die Vorlage eingearbeitet worden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: