Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschläge:

1.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „F 1 Neuaufstellung II, 1. Teiländerung", entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom September 2020 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „F 1 Neuaufstellung II, 1. Teiländerung", (Planzeichnung und Textfestsetzungen, Anlagen 1-2) wird in der Fassung vom September 2020 als Entwurf beschlossen und die Begründung (Anlage 3) gebilligt.

 

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „F 1 Neuaufstellung II, 1. Teiländerung", sowie seiner Begründung in der Fassung vom September 2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende leitete in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 23.09.2020, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, ein und übergab das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade zeigte anhand einer Planzeichnung, dass der Neubau des Netto-Marktes nach hinten verlegt größer werde und sich die Verkaufsfläche erhöhe. Die 68 Parkplätze seien wie bisher angeordnet und eine Wohnbebauung über dem Supermarkt sei aufgrund der Größe des Grundstücks nicht realisierbar. Allerdings werde eine Bäckerei mit Gastraum in das nun größere Gebäude integriert.

 

Ausschussmitglied Frau Kleemann äußerte den Wunsch, die Parkplätze durch Hecken abzuschirmen.

 

Herr Kamplade teilte Frau Kleemann mit, dass die „grüne Einfriedung“ festgesetzt werden könne.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski fragte, wie es sich bei dem Bauvorhaben mit Solaranlagen verhalte. Könne dem Bauherrn diesbezüglich eine Vorgabe gemacht werden?

 

Herr Kamplade nahm Bezug auf Frau Saßnowskis Frage und informierte sie, dass ihm keine Pläne zur Solarnutzung bekannt seien und es schwierig sei, dem Vorhabenträger eine Solarnutzung zwingend aufzuerlegen.

 

Ausschussmitglied Herr Schmidt wollte wissen, wie viele Fahrradstellplätze hergestellt werden. Gebe es eine konkrete Anzahl?

 

Herr Kamplade verneinte Herrn Schmidts Frage. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze werde über die Baugenehmigung geregelt. Bisher seien sechs überdachte Abstellplätze für Fahrräder in den Planungen enthalten.


Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zustimmte.