Beschlussvorschläge:

1.         Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „C 39, Prießnitzweg“, vom November 2020, entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom Februar 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „C 39, Prießnitzweg“, vom November 2020, entsprechend den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse vom Februar 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.         Der Bebauungsplan C 39, Prießnitzweg wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom Mai 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 01.06.2021, auf die verwiesen wird, wurde vom Vorsitzenden nach Erläuterungen von Herrn Kamplade zur Abstimmung gebracht, vgl. hierzu Tagesordnungspunkt 7.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl einstimmig dem Hauptausschuss und dem Stadtrat, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.