Sitzung: 06.07.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/670/2021
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „G 1
Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“
vom November 2020 entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom
April 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die
Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur
Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „G 1 Landau Südwest, 2. Teiländerung,
Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ vom November 2020 entsprechend
den in der als Anlage 6 beigefügten Synopse vom Januar 2021 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
3. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „G 1 Landau Südwest, 2.
Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ vom Januar 2021
entsprechend den in der als Anlage 7 beigefügten Synopse vom April 2021
niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
4. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des
Bebauungsplans „G 1 Landau Südwest, 2. Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und
Wollmesheimer Höhe“ vom Januar 2021 entsprechend den in der als Anlage 8
beigefügten Synopse vom April 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
5. Der Bebauungsplan „G 1 Landau Südwest, 2.
Teiländerung, Ecke Hagenauer Straße und Wollmesheimer Höhe“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB in
der Fassung vom Mai 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung mit dem
Umweltbericht gebilligt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 12. Mai 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: