Sitzung: 06.07.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/676/2021
1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „C 39, Prießnitzweg“, vom
November 2020, entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom
Februar 2021 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die
Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des
Bebauungsplans „C 39, Prießnitzweg“, vom November 2020, entsprechend den in der
als Anlage 6 beigefügten Synopse vom Februar 2021 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
3. Der Bebauungsplan „C 39, Prießnitzweg" wird gemäß §
10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom
Mai 2021 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 1. Juni 2021, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: