Beschlussvorschläge:

1.              Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet in der Gemarkung Godramstein, südlich des Kapellenweg, westlich der Adolf-Kessler-Straße und nördlich der Godramsteiner Hauptstrasse) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „GS 4, 3. Teiländerung, Kapellenweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 und § 13a BauGB aufgestellt.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „GS 4, 3. Teiländerung, Kapellenweg“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.       Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 

 

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 23.07.2021, auf die verwiesen wird, auf und erwähnte, dass es sich um die Planung eines privaten Entwicklers handele. Für weitere Erläuterungen übergab er das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade erläuterte, dass es sich bei der Fläche um einen ehemaligen Aussiedlerhof mit Weinberg handele und die Planungen zur Entwicklung des Areals im Vorfeld mit dem Stadtbauamt abgestimmt wurden. Herr Kamplade zeigte anhand einer Visualisierung die zwanzig geplanten Reihenhäuser, von denen elf als Eigenheime vermarktet werden und neun als geförderte Mietwohneinheiten, deren Anmietung wiederum nur mit gültigem Wohnberechtigungsschein möglich sein wird. Erfreulich sei Letzteres, stellte Herr Kamplade voran, da die Quotierungsrichtlinie für den geförderten Wohnungsbau in Höhe von 33,3 % überschritten werde und bei etwa 45 % der neugeschaffenen Wohnfläche liege.

Die Häuser werden unterschiedliche Größen (85 bis 145 qm) und Grundrisse erhalten. Zudem werde die Solarrichtlinie fast vollständig eingehalten. Insgesamt handele es sich um ein sehr weit entwickeltes Projekt, obwohl in der hiesigen Ausschusssitzung erst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll. Das notwendige Baurecht könne ggf. bereits im Sommer 2022 vorliegen, da aufgrund des Beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB z.B. keine Umweltprüfung zu erfolgen habe, erklärte Herr Kamplade. Letztlich sei die Entwicklung auf dem Grundstück ein „kleines Neubaugebiet“, für das es sehr wahrscheinlich ausreichend Nachfrage im Ort geben werde.

 

Ausschussmitglied Frau Saßnowski freute sich über die Planung. Es sei schön, dass es Potential zur Nachverdichtung in Godramstein gebe. Zudem entstehe ein Angebot, das gebraucht und nachgefragt werde. Frau Saßnowski werde daher das Vorhaben unterstützen, obwohl es aus ihrer Sicht ein „Manko“ bezüglich der 5 % zu niedrig ausgewiesenen und mit Photovoltaik genutzten Dachfläche aufweise. Sie wolle ungern direkt nach der Verabschiedung der Solarrichtlinie im Juli 2021 eine Ausnahme absegnen. Werde es außerdem auf dem Areal mehr Entsiegelung als Versiegelung geben?

 

Ausschussmitglied Frau Rocker werde das Vorhaben unterstützen. Da es sich um eine enge Nachverdichtung handele, äußerte Frau Rocker allerdings ihre Bedenken. Es werde eine innerdörfliche Fläche bebaut, für die sie sich zudem mehr Individualität bei der Bebauung wünschen würde. So würde sie beispielsweise auch eine Auflockerung der Parkflächen im nördlichen Bereich des Grundstücks befürworten. Eine Nachverdichtung sei zwar richtig und wichtig, solle aber auch verträglich sein.

Frau Rocker würde begrüßen, wenn Investoren nicht nur den maximalen Gewinn im Blick hätten. Das Grundstück wurde ihres Wissens nach zunächst privat verkauft und bereits zwei weitere Male unter Investoren weitergereicht.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel befürwortete das Vorhaben. Positiv zu erwähnen sei, dass Wohnraum für junge Familien geschaffen, die Solarrichtlinie nahezu erfüllt und die Quotierungsrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau sogar übertroffen werde. Herr Löffel erhoffte sich, dass die Schaffung des Wohnraums der Abwanderungstendenz im Ort entgegenwirke.

 

Ausschussmitglied Herr Freiermuth signalisierte seine Zustimmung zur Sitzungsvorlage, auch wenn er finde, dass die Planung nicht der dörflichen Struktur entspreche. Die Unterschreitung der Solarrichtlinie um ca. 5 % stelle für Herrn Freiermuth kein Problem dar. Man dürfe nicht zu „kleinkariert“ sein.

Abschließend merkte Herr Freiermuth an, dass das Maximum aus dem Grundstück herausgeholt werde, was letztlich zu einer hohen Dichte (Einwohner/ha) und einem Rückgang der Grünflächen führen werde.

 

Stellvertretendes Ausschussmitglied Herr Silbernagel stand der Bebauung ebenfalls positiv gegenüber. Wie werde allerdings z.B. die Müllentsorgung geregelt?

 

Ausschussmitglied Herr Schmidt freute sich insbesondere über die hohe Quotierung für den sozialen Wohnungsbau, kritisierte allerdings die Unterschreitung der Solarrichtlinie. Insgesamt hätte sich Herr Schmidt für eine mehrgeschossige Bebauung ausgesprochen.

 

Ausschussmitglied Herr Löffel ging auf Herrn Schmidts Kritik ein und unterstrich, dass die Unterschreitung der Solarrichtlinie durch technische Gegebenheiten begründet sei. Wirtschaftlich sei daher eine Abweichung nachvollziehbar.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn fragte nach der Meinung des Ortsbeirats, der bereits am 01.09.2021 tagte.

 

Der Vorsitzende antwortete Herrn Eichhorn, dass der Ortsbeirat Godramstein die Sitzungsvorlage einstimmig mitgetragen habe und sich eine Entwicklung des Grundstücks wünschte.

 

Der Vorsitzende nahm die Diskussion zum Anlass, auf zunehmende Interessens- und Zielkonflikte bei Fragen der Nachverdichtung hinzuweisen. Zum einen solle so wenig Fläche wie möglich beansprucht werden und zum anderen bestehe ein hoher Druck auf dem Wohnungsmarkt. Vermehrt werden auch gestalterische und baukulturelle Fragen aufgeworfen, die zu politisch geprägten Diskussionen führen. Das Stadtbauamt vertrete hierbei stets die rechtliche Position und kann Bauberatung nur begrenzt anbieten. Daher sei beabsichtigt zu prüfen, ob ein Gestaltungsbeirat ins Leben gerufen werden könnte. Dieser könnte bei strittigen Projekten Empfehlungen zur Gestaltung und Architektur abgeben und Stimmungslagen der Nachbarn und der Öffentlichkeit aufnehmen. Der Vorsitzende könne sich durchaus vorstellen, dass der Gestaltungsbeirat überregional agiere und damit Südpfälzer Fragen zum Bauen aufnehmen könnte.

In der hiesigen Ausschusssitzung werde der Aufstellungsbeschluss für das Bauvorhaben gefasst. Detailfragen zu Themen wie Müllentsorgung, Einwohnerdichte und Solarnutzung seien für die weiteren Gespräche mit dem Investor angedacht und entsprechend zu klären.

 

Herr Kamplade griff das Thema der Unterschreitung der Solarrichtlinie auf und sah durchaus Potential, die fehlenden 5 % Dachfläche noch zu generieren.

Zudem erklärte Herr Kamplade, dass ein Müllsammelplatz am Kapellenweg vorgesehen sei, was mit dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL) abgestimmt ist. Eine solche zentrale Abholung sei kein Einzelfall in der Stadt und reduziere notwendige Straßenquerschnitte.

Hinsichtlich der Struktur und der Dichte erwähnte Herr Kamplade, dass es sich nicht um eine alte dörfliche Lage handele, sondern um ein Siedlungsgebiet der 1980er Jahre. In der Nachbarschaft gebe es daher bereits einige Reihenhausstrukturen. Bei einer geplanten Dichte von 40-45 Wohneinheiten je Hektar befinde sich die Bebauung im „Zielkorridor“ der Neubaugebiete in den Stadtdörfern.

Zur von Frau Saßnowski angesprochenen Entsiegelung merkte Herr Kamplade an, dass es sich im Endeffekt um eine höhere Versiegelung als zuvor handele – obwohl die nicht genutzte Hoffläche entsiegelt werde. Aufgrund dessen werde auch bei den weiteren Gesprächen mit dem Bauherrn das Thema „Dachbegrünung“ aufgegriffen.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold hinterfragte, weshalb das Beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB Anwendung finde? Gebe es einen Grund? In der Nachhaltigkeitseinschätzung der Sitzungsvorlage nannte die Verwaltung beim Punkt „Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken / weiterentwickeln“, dass es Beteiligungsmöglichkeiten gebe. Dies sei allerdings aufgrund des beschleunigten Verfahrens nicht gegeben, kritisierte Herr Eisold.

Weiterhin stellte Herr Eisold bei einem Vorortbesuch fest, dass sich schräg gegenüber von dem Grundstück eine neuere Reihenhausbebauung befinde. Wurde hier der § 34 BauGB angewandt? Herr Eisold kritisierte, dass es keine Mitteilung über die neue Bebauung gab.

Weiterhin sprach sich Herr Eisold für eine Einhaltung der Solarrichtlinie aus. Er könne eine Abweichung kurz nach der Verabschiedung der Richtlinie nicht befürworten.

 

Der Vorsitzende entgegnete zu Herrn Eisolds Kritik der fehlenden Mitteilung, dass nicht alle Baustellen bzw. Baugesuche in den Gremienlauf müssten. Zudem sei eine Nachhaltigkeitseinschätzung lediglich eine Einschätzung und Empfehlung der Verwaltung.

 

Herr Kamplade ging auf Herrn Eisolds Fragen ein und erklärte, dass der Gesetzgeber ein Beschleunigtes Verfahren vorsehe. Eine Bürgerbeteiligung und die Einbindung von Trägern öffentlicher Belange gebe es weiterhin. Der Vorteil eines beschleunigten Verfahrens liege vielmehr darin, dass aufwendige Gutachten nicht eingeholt werden müssen.

Zur Reihenhausbebauung in der Nachbarschaft, welche nach § 34 BauGB erfolgte, erwähnte Herr Kamplade, dass Nachbarn auf Nachfragen hin entsprechend informiert werden.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold hielt die Initiative einen Gestaltungsbeirat zu schaffen für einen richtigen Weg. Es sei ein guter Ansatz.


Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen empfahl dem Stadtrat einstimmig, den nachfolgenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.