Sitzung: 14.09.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/679/2021
1.
Für
das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet in der Gemarkung
Godramstein, südlich des Kapellenweg, westlich der Adolf-Kessler-Straße und
nördlich der Godramsteiner Hauptstrasse ) wird der vorhabenbezogene
Bebauungsplan „GS 4, 3. Teiländerung, Kapellenweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V.
m. § 12 und § 13a BauGB aufgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „GS 4, 3. Teiländerung, Kapellenweg“ ortsüblich bekannt zu machen
sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen.
3.
Die
Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem
Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags
beauftragt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 23. Juli 2021, dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Ratsmitglied
Saßnowski war erfreut über
dieses Projekt.
Ratsmitglied Löffel begrüßte dieses Bauvorhaben mit der durchgehenden Reihenhausbebauung. Zum ersten Mal komme hier die Solarrichtlinie zur Anwendung. Man habe hier auch geförderten Wohnraum und eine verdichtete Bauweise. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu. .
Der Stadtrat beschloss einstimmig: