1.       Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet in der Gemarkung Godramstein, südlich des Kapellenweg, westlich der Adolf-Kessler-Straße und nördlich der Godramsteiner Hauptstrasse ) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „GS 4, 3. Teiländerung, Kapellenweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 und § 13a BauGB aufgestellt.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „GS 4, 3. Teiländerung, Kapellenweg“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.       Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 23. Juli 2021, dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Saßnowski war erfreut über dieses Projekt.

 

Ratsmitglied Löffel begrüßte dieses Bauvorhaben mit der durchgehenden Reihenhausbebauung. Zum ersten Mal komme hier die Solarrichtlinie zur Anwendung. Man habe hier auch geförderten Wohnraum und eine verdichtete Bauweise. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu. .  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: