Sitzung: 17.04.2012 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 610/161/2012
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß §
1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
ND7 „Photovoltaik“ vom 25.05.2011 entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten
Synopse vom März 2012 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung
abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan ND7 „Photovoltaikanlage“ in der Fassung des
Entwurfs vom März 2012, einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie dem
Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) wird als Entwurf beschlossen und die
Begründung gebilligt.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
ND7 „Photovoltaikanlage“ in der Fassung vom März 2012 mit seinen textlichen
Festsetzungen und Hinweisen, der Begründung, den zugrunde liegenden Fachgutachten
sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut
öffentlich auszulegen und eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Nach
§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den
geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Nach § 4a Abs. 3 Satz
3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 2
Wochen begrenzt.
4.
Der Bauausschuss stimmt einer Erteilung der
Baugenehmigung nach § 33 BauGB zu, sobald hierfür die Voraussetzungen erfüllt
sind.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 21.03.2012, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Er verwies auf den positiven Beschluss der Aufsichtsratssitzung der Energie Südwest AG.
Ratsmitglied Frau Dr. Migl erkundigte sich nach dem Abstimmungsergebnis der Ortsbeiratssitzung in Nußdorf, welcher einen Tag zuvor tagte.
Ratsmitglied Herr Eichhorn teilte mit, dass der Ortsbeirat zugestimmt habe. Er wollte jedoch noch wissen, ob es stimme, dass ein Schadensersatzanspruch für die Jagdgenossenschaft und Jagdpächter bestehe, falls diese einen Nachteil aus dieser Planung ziehen sollten.
Frau Schaperdoth erklärte, dass dies eine privatrechtliche Regelung sei zwischen Vorhabenträger, Eigentümer der Deponiefläche und der Jagdgenossenschaft. Derzeit fänden entsprechende Gespräche statt.
Die Mitglieder des Bauausschusses beschlossen einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: