Der Ortsbeirat beschloss einstimmig, dass die Anwesen Nauweg 56 bis 66 und Friedhofsweg 2 in das Sanierungsgebiet aufgenommen werden sollen.

Die Verwaltung soll beauftragt werden den Berichtsentwurf über die Vorbereitenden Untersuchungen „Arzheim-Ortskern“ inkl. Anlagen offenzulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des § 141 BauGB i. V. m. §§ 137-139 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.

 


Herr Denzer, Abt. Stadtplanung und Stadtentwicklung, erläuterte den Anwesenden den Sachstand und die Sitzungsvorlage.

 

Es fand eine ausführliche Beratung statt, in der auch die Fördermöglichkeiten und Beachtung z. B. der Gestaltungssatzung angesprochen wurde.

 

Maßgeblich für die Zuordnung von Anwesen in das Sanierungsgebiet ist nicht das Baujahr, sondern es gehe um die Missstände.

 

Hierzu wurde von Seiten des Ortsbeirates darauf hingewiesen, dass es gem. der erfolgten Informationsveranstaltung auch um den inneren Bestand der Gebäude gehe.

 

Herrn Denzer wurde aufgezeigt, dass die nicht mehr berücksichtigten Gebäude nördlich des Nauweges durchaus Handlungsbedarf haben und sich bereits Eigentümer sanierungswillig gezeigt haben. Vom ersten Eindruck des Gebäudes sollte man sich nicht täuschen lassen. Es seien neben dem Inneren der Gebäude (u. a. Heizungen) auch z. B. Fenster sanierungsbedürftig. Diese Anwesen sollten im Sanierungsgebiet berücksichtigt werden.

 

Gem. Herrn Denzer erfolgte eine Analyse von außen als Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen. Als nächstes erfolgt die Offenlage, in deren Zusammenhang können die Eigentümer entsprechende Eingaben machen. Auf Anfrage bestätigte Herr Denzer, dass auch vom Ortsbeirat eine Eingabe zur Aufnahme des genannten Bereiches gemacht werden kann. An den Anwesen müssen durchgreifende Maßnahmen durchzuführen sein und ein Vertrag (Modernisierungsvereinbarung) mit der Stadt Landau in der Pfalz abgeschlossen werden.

 

Die Gestaltungssatzung ist grundsätzlich einzuhalten. Derzeit erfolgt deren Überarbeitung, was jedoch noch ca. ein bis eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen wird.

 

Bislang wurde davon ausgegangen, dass Rentner nicht in den Genuss von Fördermöglichkeiten kommen können. Dies stimme so nicht. Ortsbeiratsmitglied Heidrich empfahl, die in der Sitzungsvorlage unter Punkt 6.2.4, kommunale Fördermöglichkeiten, genannte Option publik zu machen, um so eine höhere Akzeptanz zu erreichen.

 

Die Festlegung zur Vergabe von Mitteln im Rahmen der unter 6.2.4 genannten Option steht noch aus und müsse sorgfältig abgewogen werden.

 

Zur Möglichkeit die Unterlagen auch im Ortsvorsteherbüro Arzheim offen zu legen erfolgte ein kurzer Informations- und Meinungsaustausch. Es sollten auch im Ortsvorsteherbüro Arzheim die Unterlagen einsehbar sein. Die öffentlichen Bekanntmachungen, welche u. a. zur Offenlage im städt. Amtsblatt erfolgen, könnten in den örtlichen Informationskästen aufgehängt werden.

 

Im Anschluss an die Abstimmung informierte Herr Blecher, dass im Sportausschuss alle Fraktionen dem Antrag des IHC Landau 1999 e. V. zugestimmt haben und die Maßnahme auf erster Stelle steht.
Bei einer Begehung der Arzheimer Hauptstraße wurde eine mögliche Begrünung mit Frau Klein, Grünflächenabteilung, abgestimmt. Wenn die jeweiligen Eigentümer einverstanden sind, können die kleinen Pflanzbereiche mit diesen und der Bauleitung sukzessive umgesetzt werden.


Die Abstimmung erfolgte einstimmig.