Sitzung: 17.12.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/586/2019
1.
Für den in der Anlage 7 definierten Geltungsbereich
wird der Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen für die förmliche Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes „Arzheim
Ortskern“ zur Kenntnis genommen (Anlage 1 – Anlage 3).
2.
Die Stellungnahmen, die im Rahmen der
Betroffenenbeteiligung
(Anlage 4) gem. § 137 BauGB und im Rahmen der
Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger (Anlage 5) vorgebracht wurden,
werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung (Oktober 2019)
abgewogen.
3.
Für
den in der Anlage 6.2 definierten Geltungsbereich wird die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Arzheim Ortskern“ als
Satzung (Sanierungssatzung, Anlage 6.1 und Anlage 6.2) gem. § 142 Abs. 3
BauGB beschlossen. Für die Durchführung der
Sanierungsmaßnahme wird gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 eine Frist von 15 Jahren
beschlossen.
4.
Für
den in der Anlage 7 (Räumlicher Geltungsbereich der
Vorbereitenden Untersuchungen) definierten Geltungsbereich wird der
Beschluss vom 24. April 2018 über die Einleitung der Vorbereitenden
Untersuchungen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
Sanierungssatzung aufgehoben.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 4. November 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: