1.         Für den in der Anlage 7 definierten Geltungsbereich wird der Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen für die förmliche Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes „Arzheim Ortskern“ zur Kenntnis genommen (Anlage 1 – Anlage 3).

 

2.         Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Betroffenenbeteiligung
(Anlage 4) gem. § 137 BauGB und im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger (Anlage 5) vorgebracht wurden, werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung (Oktober 2019) abgewogen.

 

3.         Für den in der Anlage 6.2 definierten Geltungsbereich wird die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Arzheim Ortskern“ als Satzung (Sanierungssatzung, Anlage 6.1 und Anlage 6.2) gem. § 142 Abs. 3 BauGB beschlossen. Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme wird gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 eine Frist von 15 Jahren beschlossen.

 

4.         Für den in der Anlage 7 (Räumlicher Geltungsbereich der Vorbereitenden Untersuchungen) definierten Geltungsbereich wird der Beschluss vom 24. April 2018 über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Sanierungssatzung aufgehoben.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 4. November 2019, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: