Beschlussvorschläge:

1.            Für den in der Anlage 7 definierten Geltungsbereich wird der Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen für die förmliche Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes „Arzheim Ortskern“ zur Kenntnis genommen (Anlage 1 – Anlage 3).

 

2.            Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Betroffenenbeteiligung
(Anlage 4) gem. § 137 BauGB und im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger (Anlage 5) vorgebracht wurden, werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung (Oktober 2019) abgewogen.

 

3.                   Für den in der Anlage 6.2 definierten Geltungsbereich wird die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Arzheim Ortskern“ als Satzung (Sanierungssatzung, Anlage 6.1 und Anlage 6.2) gem. § 142 Abs. 3 BauGB beschlossen. Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme wird gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 eine Frist von 15 Jahren beschlossen.

 

4.                   Für den in der Anlage 7 (Räumlicher Geltungsbereich der Vorbereitenden Untersuchungen) definierten Geltungsbereich wird der Beschluss vom 24. April 2018 über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Sanierungssatzung aufgehoben.

 

 


Der Vorsitzende war sich in seiner Einführung in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 04.11.2019, auf die verwiesen wird, sicher, dass sich die positiven Erfahrungen mit dem Sanierungsgebiet in Nußdorf auch in ähnlicher Weise in Arzheim zeigen werden und übergab das Wort an die Ausschussmitglieder.

 

Ausschussmitglied Herr Eichhorn berichtete von seinen Erfahrungen als Nußdorfer und der damaligen „Initialzündung“ für das Sanierungsgebiet durch Studierende der Universität Kaiserslautern. Herr Eichhorn erinnerte sich, dass Arzheim sehr früh Interesse bekundet habe. Der Stadtteil sei hinsichtlich der Einwohnerzahl und der Anzahl der Anwesen mit Nußdorf vergleichbar.

Herr Eichhorn zog Bilanz und war sich sicher, dass sich die Ausweisung eines Sanierungsgebietes „unterm Strich“ für Nußdorf gelohnt habe – insbesondere wegen den Steuervergünstigungen für die privaten Sanierungen.

Abschließend signalisierte Herr Eichhorn seine Zustimmung zur Beschlussvorlage und wünschte Arzheim viel Glück.

 

Ausschussmitglied Herr Baur hielt die Ausweisung des Sanierungsgebietes in Arzheim als guten Beitrag für die dortigen Bestandsgebäude. Letztlich sei beispielsweise die energetische Sanierung „gut fürs Klima“.

 

Ausschussmitglied Herr Eisold werde der Sitzungsvorlage zustimmen und war davon überzeugt, dass die Maßnahmen Arzheim guttun werden.

 

Ausschussmitglied Herr Schmidt begrüßte das Konzept und fragte zum Verständnis, was mit „Kosten für Private“ gemeint sei.

 

Herr Kamplade ging auf Herrn Schmidts Frage ein und erklärte, dass z.B. Fenster und Fassaden durch Private saniert werden können und eine indirekte Förderung mittels steuerlichen Abschreibungen der Baukosten für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren für die Bauherren möglich wären.

 

Ausschussmitglied Herr Schmidt fragte weiter, ob die Sanierung ein Muss für die Hauseigentümer sei.

 

Der Vorsitzende verneinte Herrn Schmidts Befürchtung und stellte klar, dass lediglich Anreize für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer geschaffen werden.


Seitens der Ausschussmitglieder gab es keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einstimmig die nachfolgenden Beschlussvorschläge dem Ortsbeirat Arzheim, dem Hauptausschuss sowie dem Stadtrat empfahl.