1.              Der 1. Erfahrungs-/ Statusbericht zur Baulandstrategie wird zur Kenntnis genommen.

2.              Die Verwaltung wird mit der Einleitung von Bauleitplanverfahren für die Entwicklungsbereiche gemäß dem Prioritätenplan für die Jahre 2014-2016 beauftragt.

3.              Die Verfahren zu den Innenentwicklungspotentialen „Östlich GS 4“ in Godramstein und „Im Dorf“ in Queichheim sind mit oberster Priorität durchzuführen.

4.              Außenentwicklungspotentiale werden solange nicht entwickelt, wie verfügbare Innenentwicklungs- und Arrondierungspotentiale in den Stadtdörfern vorhanden sind.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 23. Januar 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Im Bauausschuss wurde mit großer Mehrheit der Vorlage zugestimmt. Er machte deutlich, dass man, bevor man immer Skepsis und Zweifel anmeldet, die Dinge positiv sehen sollte und abwartet, was sich alles entwickelt. Die Entwicklung von Baugebieten in den Jahren 1993, 1996, 1998, 2004 und 2005 zeigt, dass in den erschlossenen Gebieten noch 50 Bauplätze frei sind. Es besteht Bedarf und in der Bauausschusssitzung im vergangenen Jahr wurde einheitlich ein Bedarf von 10 ha für die Stadtteildörfer gesehen. In den nächsten Jahren können 4 ha mit 80 Baugrundstücken entwickelt werden. Dieses sollte man nicht kleinreden. Mit großen Interesse und Anteil nimmt man auf der Fachebene wahr, was in Landau diskutiert und entwickelt wurde Er bat, so wie im Bauausschuss besprochen wurde, um Zustimmung.

 

Ratsmitglied Ingenthron hat mit seiner Fraktion die Vorlage nochmals besprochen. Man war sich einig, dass die Verwaltung ausgezeichnete Vorarbeit geleistet hat. Für die Mitglieder ist die Vorlage nachvollziehbar. Es handelt sich um einen vernünftigen Vorschlag und sie sehen es positiv. Es ist ein innovatives Verfahren. Ihm ist nicht klar, ob die Punkte des ergänzten Vorschlages, welcher Ratsmitglied Dr. Kopf in die Sitzung des Bauausschusses einbrachte, in die Umsetzung gelangen sollen.

 

Dies wurde vom Vorsitzenden verneint. Man war sich einig, dass man das Paket so schnürt und wurde im Bauausschuss mit 11 Ja-, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen so beschlossen.

 

Ratsmitglied Lerch ist bewusst, dass es sich um eine umfangreiche Vorarbeit handelt. Momentan geht es ihnen darum, dass man in die Gänge kommt. Konkret gibt es 32 Wohneinheiten, die auf den Weg zu bringen sind. Beginnend im Jahr 2014 und baureif im Jahr 2017. Nach Verabschiedung des neuen Modells werden sie auch weiterhin kritisch hinterfragen. Bei 4 ha entsteht die Frage, ob die Bedarfe damit abgedeckt sind. Ihnen ist die Bedarfsdeckung der Ortsteile wichtig. Sie tragen die Vorlage jetzt mit und bitten, bis Mitte des Jahres um Abfrage, wie die Bedarfe in den Ortsteilen sind. Im September 2014 soll über die Fortschreibung und Evaluierung der Zwischenschritte im Bauausschuss nochmals berichtet werden. Damit möchten sie sehen, wie die Realisierung funktioniert, wie die Bedarfe sind und ob die Bedarfe in den Ortsteilen über dieses Modell gedeckt werden.

 

Ratsmitglied Schröer ist zu Wollmesheim unklar, ob die Innenentwicklung Am Neuberg mit aufgenommen wurde. Sie werden der Vorlage zustimmen.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass klar beschlossen wurde, dass nicht alle Flächen möglich sind. Man hätte mehr Flächen aufnehmen können. Jedoch ist dieses mit der Menge der Mitarbeiter des Stadtbauamtes nicht durchführbar.

 

Für Ratsmitglied Freiermuth ist diese Vorlage ein Kompromiss. In Landau besteht Bedarf und man hat Verantwortung gegenüber jungen Menschen, die in den Ortsteilen wohnen und auch dort leben möchten. Erfreulich ist auch, dass auf ein Baugebot eingegangen wird.

 

Der Vorsitzende machte nochmals deutlich, dass es derzeit 54 freie Bauplätze gibt. Er wies auf die Neubaugebiete in Mörzheim und Dammheim hin. Hier gehen ein Drittel der Bauplätze nicht auf den Markt.

 

Ratsmitglied Pfaffmann steht dieser Sache skeptisch gegenüber. Er plädiert für die Ausweisung von kleineren Baugebieten in den Ortsteilen. Sie werden der Sitzungsvorlage nicht zustimmen.

 

Ratsmitglied Marquardt sieht die Sitzungsvorlagen auch etwas skeptischer. Vor allen Dingen liegt das Problem darin, inwieweit die Grundstückseigentümer bereit sind, Flächen zu vermarkten. Er hat auch Bedenken, ob die Sitzungsvorlage dies deutlich nach vorne bringt. Er schlug vor, die Flächen im Wohnpark Am Ebenberg zu günstigen Preisen zu veräußern. Hiermit sei bauwilligen jungen Familien mit geringerem Einkommen geholfen.

Er wird der Sitzungsvorlage dennoch zustimmen.

 

Ratsmitglied Boesche machte klar, dass 3 bis 4 Bauplätze für Wollmesheim existenziell sind. Wollmesheim ist mit Abstand der kleinste und älteste Ortsteil. Sie haben nur sehr wenig junge Menschen im Ort. Diese werden jedoch dringend benötigt, um Wollmesheim am Leben zu erhalten. Wollmesheim hat eine sehr gute Infrastruktur. Auch gilt es den Kindergarten am Leben zu halten. Er kann als Ortsvorsteher von Wollmesheim der Vorlage nicht zustimmen.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass es sich um den Willen des Stadtrates handelt, der hier umgesetzt wird. Gerade die SPD-Stadtratsfraktion machte deutlich, dass sie sich gegen Neubaugebiete aussprechen.

 

Ratsmitglied Eichhorn fehlt ein Punkt in der Sitzungsvorlage, welcher sich an dem Beispiel Queichheim erklären lässt. In Queichheim funktionierte das Ankaufmodell bei der Innenentwicklung nicht. Das heißt, man versucht dies über die gesetzliche Baulandumlegung zu regeln und sucht dafür einen Entwicklungs- bzw. Erschließungsträger. Bei der Queichheimer Angelegenheit störte ihn, dass bei einer Entwicklung durch die Stadt, es sich um eine unrentierliche Investition handelt. Dies würde bedeuten, dass alle Baugebiete, die im Kernbereich der Stadt durchgeführt werden, unrentierliche Investitionen sind. Zum zweiten möchte er wissen, wie es bei einem Stadtteil aussieht, wenn bei den in Frage kommenden Arrondierungsflächen keine 100-prozentige Verkaufsbereitschaft der Eigentümer besteht. Dies könnte beispielsweise in Nußdorf passieren. Wenn ein Eigentümer nicht mitspielt, bedeutet es dann auch, dass die Durchführung an einem seidenen Faden hängt. Man benötigt einen Plan B oder eine Alternativlösung. Dies wurde im Beschlussvorschlag jedoch nicht berücksichtigt. In den Ortsteilen muss eine moderate Form der Baulandbeschaffung möglich sein. Dies geht seiner Meinung nach nur über die Baulandumlegung. Hier stellt sich die Frage, ob dann wieder ein Erschließungsträger gesucht wird. Bei einem Ankaufmodell oder einer Baulandumlegung wird ein Bebauungsplanverfahren benötigt. Der zweite Punkt ist, dass auch aus dieser Baulandumlegung die Stadt durch die Abschöpfung des Umlegungsvorteils eine Menge an Geld generieren kann. Als Beispiel nannte er Nußdorf. Bei 50 Bauplätzen konnte die Stadt 7 Bauplätze, die sie über die Abschöpfung des Umlegungsvorteils für sich beansprucht hat, veräußern. Hierbei handelt es sich um einen Betrag von über 1.000.000,-- Euro.  Wenn er dann die Wertsteigerung von 15 Prozent, von denen 7,5 Prozent gebunden sind, entgegensetzt, dann kann das Geld, das die Stadt durch Baulandumlegung generiert, teilweise oder mit einem kleinen Anteil die Innenentwicklung in den Stadtteilen reinvestieren. Dies bedeutet, dass ein Plan B benötigt wird, wenn in einem Stadtteil das Ankaufmodell nicht funktioniert. Was die Bauverpflichtung des Baugebots betrifft, kann dies auch bei einer Baulandumlegung funktionieren. Er wies auf § 176 BauGB hin. Hier heißt es, dass dieses Baugebot immer im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ausgesprochen werden kann. Dies trifft beim Ankaufmodell oder in der Baulandumlegung zu. Bei beiden liegt ein Bebauungsplan vor. Also könnte man es bei der Baulandumlegung umsetzen.

 

Der Vorsitzende machte deutlich, dass diese Punkte in der Sitzung des Bauausschusses besprochen werden konnten. Jetzt werden in der öffentlichen Sitzung etliche Bedenken diskutiert. Hierdurch werden wieder Pakete aufgeschnürt, was ihn schon sehr verwundert. Bei den Grundstücken, welche in die Sitzungsvorlage gebracht wurden, ist die klare Aussage der Grundstückseigentümer, dass Verkaufsbereitschaft besteht. In der Innenentwicklung, wie z.B. in Wollmesheim, besteht keine Verkaufsbereitschaft der Eigentümer.

 

Herr Kamplade knüpft an die Worte des Vorsitzenden an. Wenn ein Ortsvorsteher die Flächen im Ortsteil anders beurteilt oder andere Informationen zur Eigentümerbereitschaft hat, dann widerspricht das dem, was sie von den Eigentümern wissen. Sollte sich dies bewahrheiten, dass bei den Eigentümern Entwicklungsbereitschaft besteht, muss das Ganze neu überlegt werden.

Ein Plan B ist vorhanden. Im Flächenpool befinden sich 24 ha. Davon bestehen bei 5 ha Entwicklungsbereitschaft der Eigentümer. Außerdem hat man noch ein paar Flächen in der Hinterhand, welche zwar nicht so optimal sind, aber auch noch in Frage kämen. Das bedeutet, dass sie einen Pool an Flächen haben und werden dies auch weiterhin fortschreiben. Sollte eine Fläche entgegen der jetzigen Einschätzung nicht funktionieren, käme eine Nachrückfläche dran. Aus dem Bauausschuss erhielten sie den Prüfauftrag für zwei Flächen. Hierbei handelt es sich um eine Fläche in Arzheim westlich der Kalmitstraße und in Wollmesheim im Bereich Am Neuberg. Beide Flächen sind baurechtlich als Außenbereichsflächen zu beurteilen. Hierzu müsste mindestens eine Arrondierungssatzung erstellt werden. Dieses Verfahren ist ähnlich aufwendig, wie das Bebauungsplanverfahren. Dieses bindet Kapazitäten im Bauamt und aufgrund begrenzter Kapazitäten sind sie weiterhin der Meinung, dass man sich auf die Flächen konzentrieren sollte, bei denen man viele Grundstücke in einem Verfahren aktivieren kann. Zum Thema Baulandumlegung ist der entscheidende Unterschied die Sicherheit, dass die Grundstücke auch bebaut werden.

 

Der Vorsitzende bat den Rat darum, die Verwaltung ernst zu nehmen. Die heutige Diskussion hätte man schon vor einem halben Jahr, einem Jahr oder vor drei Jahren führen können. Der Rat hat die Verwaltung mehrheitlich auf diesen Weg geschickt. Nach mühsamer Arbeit könnte man 80 Bauplätze entwickeln. Jetzt, wo man soweit ist, hat man plötzlich hier und da noch ein Problem. Am Ende muss man sich dann fragen, ob die Ratsmitglieder plötzlich eine andere politische Einstellung haben.

 

Ratsmitglied Thiel stellt richtig, dass es sich bei den vielen Anfragen, die Herr Eichhorn erhält, nicht um Nußdorfer Bürger handelt. Dies wurde ihm auch von dem Mörzheimer Ortsvorsteher bestätigt. Hier ging lediglich eine Anfrage eines Mörzheimer Bürgers ein. Man sollte das ganze realistisch sehen.

 

Ratsmitglied Eichhorn machte deutlich, dass er kein neues Fass aufgemacht hat, denn er hat bereits vor zwei Jahren die gleichen Bedenken erhoben. Wenn in einem Ortsteil das Ankaufmodell nicht funktioniert und Bauwillige vorhanden sind, dann ist nur die Lösung über die klassische Baulandumlegung möglich.

 

Ratsmitglied Lerch merkte an,

1.         dass sie signalisiert haben, der Vorlage zuzustimmen.

2.         dass sie den Antrag gestellt haben, bis 30.06.2014 bei den Ortsvorstehern nachzufragen, welcher Bedarf von Einheimischen und Nichteinheimischen vorhanden ist.

3.         dass der Einwohnerrückgang in Godramstein dadurch bedingt ist, dass eine ganze Anzahl von Bürgern in Nachbarbaugebiete umgezogen sind. Die Fakten hierzu liegen vor. Diese vorhandene Abwanderung soll ggfls. reduziert werden.

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron ist sich sicher, dass es nicht darum geht, die Vorlage zu zerschießen. Eine Diskussion ist wichtig, wenn am Ende eine Entscheidung steht, die für die Stadt von großer Bedeutung und wegweisend ist. Listen von Bauwilligen könnten schon längst von den Ortsvorsteherbüros vorliegen. Das Nachfragen von Einzelnen oder Fraktionen, hält er für einen legitimen Ansatz. Ergänzungen sind möglich und sollten aufgenommen werden.

 

Ratsmitglied Pfaffmann vertritt ebenfalls die Meinung, dass ein Plan B vorliegen muss.

 

Der Vorsitzende ging davon aus, dass die im Bauausschuss geführten Diskussionen in die Fraktionen gehen. Im Bauausschuss war es eindeutig klar, dass der Sitzungsvorlage so entschieden werden kann. Aufgrund des Beschlusses wurde dem Stadtrat eine Vorlage erstellt, womit 80 Bauplätzen entwickelt werden können.

 

Bezüglich zum Plan B erinnert Herr Kamplade an den Beschluss im Sommer 2013. Hier wurden bereits alle Szenarien durchgespielt. Wenn in einem Ortsteil Baulücken bestehen, werden diese entwickelt. Sind keine Baulücken vorhanden, versuchen sie das Innenentwicklungspotential zu entwickeln. Wenn kein Innenentwicklungspotential besteht, sehen sie sich die Ortsränder an. Erst wenn in dem Ortsteil keine Arrondierungsflächen greifbar sind, ist der Zeitpunkt gekommen, ernsthaft über ein Neubaugebiet nachzudenken. Er gab auch zu bedenken, dass viele Interessierten auf verschiedenen Listen stehen. Hier müsste nochmals genau ermittelt werden.

Mehrfach wurde auch der Begriff „unrentierliche Investitionen“ genannt. Gemeint ist, dass das sogenannte Treuhandmodell über die Stadt von der ADD haushaltsrechtlich nicht mitgetragen wird. Sie erklären es damit, dass die Stadt kein Zwischenhändler für Baulandgebiet ist.

Zu Godramstein teilt er mit, dass sie mit den beiden Eigentümern ein Gespräch geführt haben. Das Ergebnis dieses Gespräches war, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf bereit wären. Problem in diesem Bereich sind die Zufahrtswege für die Landwirte bzw. Winzer.

 

Abschließend bat der Vorsitzende, nicht jetzt schon alles klein zu reden und voller Zweifel und Skepsis zu sagen, dass es nicht funktionieren wird. Immerhin handelt es sich um 80 Flächen, die zu entwickeln sind.

 

Ratsmitglied Lerch stellt den Antrag, dass die Ortsvorsteher mitteilen sollen, welche Bedarfe sie haben.

 

Der Vorsitzende stellte klar, dass diese Liste mit Namen und Adressen versehen sein müssen, damit man mit den Betreffenden in Kontakt treten kann und auch zum Abgleich der verschiedenen Listen.

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit 12 Ja-, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung: